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Christel Happach-Kasan
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Frage von Robert F. •

Frage an Christel Happach-Kasan von Robert F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Happach-Kasan,

ich habe heute zufällig Ihre Antwort zum Thema Kükentötung und Veganismus gelesen. Sie beschrieben darin, dass Sie die Förderung einer veganen Ernährung aus gesundheitlichen Gründen nicht befürworten. Sie machten dies in erster Linie an der möglicherweise mangelhaften Zufuhr einiger Nährstoffe wie etwa Eisen oder Vitamin B12 fest.

Da die Vorteile einer veganen Ernährung im Bezug auf landwirtschaftliche Ressourceneffizienz und Tierschutz aber durchaus wünschenswert wären und die meisten Nahrungsmittel, die die Verbraucher heute kaufen, ohnehin stark verarbeitet sind, stellt sich die Frage, ob man die von Ihnen genannten Problempunkte nicht durch bewusste und standardisierte Supplementierung lösen könnte.

Einige vegane Milchersatzprodukte beinhalten heute schon angereicherte Nährstoffe wie z. B. Vitamin B12 oder Kalzium in einer Menge, die der herkömmlicher Milchprodukte entspricht. Ein vergleichbares Beispiel für supplementierte Nährstoffversorgung war die Jod-Anreicherung von Speisesalz, die sich ja durchaus gut bewährt hat.

Würden Sie es für möglich halten, entsprechende Nährstoffstandards für bestimmte Produktkategorien - etwa Vitamin B12 für "Milch"-Produkte - zu definieren und diese Produkte bei Erfüllung dieser Standards dann tatsächlich auch als Grundnahrungsmittel zu akzeptieren? Momentan bezahlt man ja z. B. für Soja-"Milch" 12 % mehr Mehrwertsteuer als für Kuhmilch.

Könnten Sie sich vorstellen, dass die Politik in Kooperation mit Ernährungswissenschaften und Nahrungsmittelindustrie entsprechende Standards definiert, um das Problem innovativ zu lösen? Oder halten Sie das für unrealistisch?

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Fies

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Fies,

ich meine, dass es nicht Aufgabe des Staates ist, die Zusammensetzung von Nahrungsmitteln und deren bestimmungsgemäßen Verzehr festzulegen, so dass für jedermann eine vegane Ernährung ohne die Gefahr der Mangelernährung möglich wird. Das wäre außerdem eine völlige Überforderung, denn die Lebenssituationen der Menschen sind unterschiedlich, ihre Bedürfnisse verschieden. Niemand kann vollständig kontrollieren, dass staatliche Ernährungsempfehlungen auch eingehalten werden. Konsequent zu Ende gedacht hieße das dann: Astronautennahrung für jedermann. Das kann niemand wollen.

"Essen hält Leib und Seele zusammen" - Dieses Sprichwort weist auf einen wichtigen Tatbestand hin, der in Diskussionen über die Ernährung nicht vergessen werden darf. Es geht beim Essen nicht nur um das Stillen existentieller Grundbedürfnisse, um die Aufnahme von Kalorien in angemessener Menge. Gutes, schmackhaftes Essen gehört zum Wohlbefinden, gemeinsames Essen in der Familie, mit Freunden hat eine wichtige soziale Funktion. Und die Geschmäcker der Menschen sind verschieden. Der eine liebt sein Frühstücksei, andere stehen auf Currywurst, wieder andere freuen sich auf Ostern und Lammkeule mit grünen Bohnen.

Die Festlegung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7% für bestimmte Lebensmittel, während dieser anderen Lebensmitteln verwehrt wird (regulärer Umsatzsteuersatz 19%), ist ein sehr unrühmliches Kapitel des Steuerwirrwarrs in Deutschland. Mein Kollege Dr. Volker Wissing hat dazu eine Kleine Anfrage initiiert, die unter der Bt-Drucksache 16/1349 nachzulesen ist. Das Beispiel Soja-Milch ist kein Einzelfall.

Die effiziente Nutzung landwirtschaftlicher Ressourcen ist Teil einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Wirtschaft. Sie haben Recht, wenn Sie darauf aufmerksam machen, dass ein überhöhter Fleischverzehr auch eine erhöhte landwirtschaftliche Produktion zur Folge hat. Das gilt aber auch für verschiedene Regeln, die im Zuge der BSE-Krise eingeführt wurden und die dazu führen, dass ein Drittel eines Schlachtkörpers nicht als Nahrungsmittel verwendet werden darf. Diese Regeln sind jetzt nach Beendigung der Krise zu überdenken.

Genauso muss die EU-Vorschrift der "Nulltoleranz" bewertet werden, die bewirkt, dass Lebens- und Futtermittel vernichtet werden müssen, wenn eine geringfügige Beimengung von in der EU für Verzehr und Verfütterung nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismen nachgewiesen wird. Das gilt selbst dann, wenn sie nach Prüfung durch die Behörden als völlig unbedenklich bewertet werden, bzw. in anderen Ländern wie den USA eine Zulassung besitzen.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Happach-Kasan