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Christel Happach-Kasan
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Frage von Friedhelm C. •

Frage an Christel Happach-Kasan von Friedhelm C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Happach-Kasan,

wie stehen Sie zu der derzeitigen Diskussion über eine erneute Diätenerhöhung für Abgeordnete?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Clausen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Clausen,

wie viele Menschen in Deutschland beschäftigen Sie sich mit der Frage, ob es nach der Diätenerhöhung im Januar wirklich erforderlich ist, erneut die Diäten zu erhöhen.

Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt diese Diätenerhöhung ab.

Unser Bild von der Tätigkeit der Abgeordneten ist geprägt durch den Artikel 38 des Grundgesetzes, in dem es in Absatz 1 heißt: Abgeordnete "sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich."

Abgeordnete leisten wie Beamte einen Eid auf das Grundgesetz. Doch unter Berücksichtigung des oben genannten Artikels hat auch das grundlegende "Diätenurteil" des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1975 betont, dass die Entschädigung der Abgeordneten nicht an die Beamtenbesoldung gekoppelt werden darf.

Aus beiden Gründen halten wir einen grundsätzlichen Systemwechsel bei der Bestimmung der Höhe der Abgeordnetenversorgung für notwendig und haben deshalb Anfang Mai 2008 unseren Vorschlag erneut in den Bundestag eingebracht. Wir wollen, dass eine unabhängige Kommission beim Bundespräsidenten die Festsetzung der Höhe der Diäten der Abgeordneten vornimmt. Wir haben Vertrauen, dass eine solche Kommission eine angemessene Abgeordnetendiät vorschlagen wird. Die Kommission soll jährlich die Diätenhöhe festsetzen.

Wir wollen weiterhin, dass die Abgeordnetendiät so bemessen ist, dass Abgeordnete in eigener Verantwortung ihre eigene Altersversorgung aufbauen können. Wir wollen eine Abkehr vom beamtenrechtlichen Pensionsanspruch. Es ist ganz allein Sache der Abgeordneten, Vorsorge für den Fall der Arbeitsunfähigkeit und des Alters zu treffen. In allen anderen freien Berufen ist das üblich. Deshalb soll die Kommission auch Vorschläge zur Reform der Alterssicherung für Abgeordnete erarbeiten. 1977 wurde die eigenständige beitragsgebundene Altersversicherung für Abgeordnete aufgegeben und ein beamtenrechtlicher Pensionsanspruch eingeführt. Nach dem Grundgesetz und den Landesverfassungen sind Abgeordnete jedoch weder Beamte noch Angestellte. Sie sollten deshalb in Zukunft weder die beamtenähnlichen Pensionen erhalten, noch in die Rentenkasse einzahlen.

Nach 19 Steuererhöhungen, die von der großen Koalition in dieser Legislaturperiode beschlossen wurden, und in Zeiten, in denen Rentner und Arbeitnehmer mit weniger Geld zurechtkommen müssen, ist die öffentliche Empörung über diese von CDU/CSU und SPD vorgeschlagene Diätenerhöhung verständlich. Die Regierungskoalition von Union und SPD hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, die anderen Fraktionen vorher zu konsultieren; vielmehr wurde die Opposition nur über den Beschluss informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Happach-Kasan