Frage an Christel Happach-Kasan von Sönke R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Happach-Kasan,
wir bekommen in letzter Zeit immer wieder Briefsendungen mit Gewinnversprechungen, mal ist es ein Fernseher, mal 2000€ oder 5000€ in Bar. Eventuell kennen Sie diese Briefe auch, der Hintergrund ist immer der gleiche, eine Kaffeefahrt, auf der vornehmlich ältere Menschen abgezockt werden. Man bekommt keine Gewinne, muss für die versprochene Gratisverpflegung teuer bezahlen und muss sich mehrere Stunden sich Werbevorführungen von irgendwelchen Wundermedikamenten oder ähnlichem anhören.
Einklagen des Gewinns ist nicht möglich, da nicht mal eine Adresse des Veranstalters auf dem Brief steht, sondern es eigentlich immer Postfächer sind (Beispiel aus der heutigen Sendung: Kurz-Reisen, Postfach 610109, 28261 Bremen), und wenn man mitfährt und den Gewinn fordert, wird damit gedroht dass solche Querulanten nicht gewünscht sind und dass man ruhig sein soll damit man auch wieder mit dem Bus zurück kommt (so gesehen in SternTV).
Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit solche Machenschaften gesetzlich zu unterbinden? Evtl. wird ja auch so etwas in dem Verbraucherschutzausschusses in dem Sie sind bereits besprochen, und Sie können mich über Neuigkeiten dies betreffend in Kenntnis setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Ramin
Sehr geehrter Herr Ramin,
die Briefsendungen mit Gewinnversprechen sind ein Ärgernis. Das Anlocken zur Teilnahme an Kaffeefahrten mit falschen Versprechungen, wie Sie sie in Ihrem Brief beispielhaft nennen, ist nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) strafbar (Urteil vom 15. Aug. 2002 – 3 11/02). Dennoch werden solche falschen Gewinnbenachrichtigungen verschickt.
Das beste Mittel gegen diese gesetzeswidrige Praxis unseriöser Unternehmer ist es, solche angeblichen Gewinnbenachrichtigungen in den Papierkorb zu werfen und nicht zu beachten. Wenn niemand mehr antwortet, werden sie auch nicht mehr verschickt. Es wird die Gutgläubigkeit derer ausgenützt, die auf solche Schreiben antworten, aber es ist auch ein bisschen naiv zu glauben, wertvolle Gewinne werden einfach so verteilt. Mit den Mitteln der Strafverfolgung ist das Problem nicht zu lösen.
Wenn bei einer solchen Gewinnbenachrichtigung keine Firmenadresse und Firmentelefonnummer angegeben ist, so wie bei Ihrem Beispiel, kein Bezug zu einem Preisausschreiben zu erkennen ist, an dem Sie teilgenommen haben, die Gewinnzusage mit merkwürdigen Bedingungen verknüpft ist, liegt der Verdacht nahe, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht. Im Prinzip kann der Gewinn zwar eingeklagt werden, doch das Kostenrisiko ist sehr hoch.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass es sich bei der Einladung zu einer Kaffeefahrt um eine Einladung zu einer getarnten Verkaufsschau handelt, können Sie das Ordnungsamt informieren. Verkaufsveranstaltungen im Rahmen solcher Kaffeefahrten müssen von den Behörden genehmigt werden. Verschiedene Veranstaltungen sind z. B. auf Grund des Einschaltens der Ordnungsämter abgesagt worden.
Wenn Sie an einer solchen Fahrt teilnehmen, sind Sie nicht zu einer Bestellung verpflichtet. Lassen Sie sich durch den rüden Ton eines Verkäufers nicht einschüchtern. Auch für Ware, die auf solchen Verkaufsveranstaltungen gekauft wird, gilt das gesetzliche verankerte Widerspruchsrecht. Innerhalb von 14 Tagen kann der Kauf widerrufen werden. Man kann die Ware ohne Angabe von Gründen zurücksenden.
Es ist nicht verboten, Kaffeefahrten durchzuführen, sofern der Anbieter keine falschen Versprechungen macht. Die Verbraucherzentralen warnen seit Jahren vor solchen Veranstaltungen. Der beste Schutz ist es, zu Hause zu bleiben.
Im Internet habe ich bei google unter „Kurz-Reisen“ Bremen einige Beiträge gefunden, die genau das berichten, was Sie mir geschrieben haben. Offensichtlich war das Unternehmen im letzten Monat im norddeutschen Raum tätig. Unter www.recht-in.de/forum_verbraucherschutz gibt es auch ganz praktikable Vorschläge, sich gegen solche Praktiken zu wehren. Möglicherweise ist die gegenseitige Information über solche illegalen Praktiken die beste Handhabe dagegen.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Happach-Kasan