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Christel Happach-Kasan
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Frage von Wieland V. •

Frage an Christel Happach-Kasan von Wieland V. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr. Happach-Kasan,

ich habe 3 Fragen zur heute beschlossenen Opferpension.
1. Wo und wann kann ich die Opferpension beantragen?
2. Gilt die Bedürftigkeitsklausel auch für Altersrentner?
3. Ab wann (Monat) wird diese Pension gezahlt?
Für eine Antwort bedanke ich mich.

Herzliche Grüße Wieland Vogel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Vogel,

das Gesetz zur Opferpension wird im September 2007 in Kraft treten. Die Opferpension wird monatlich im Voraus gezahlt, beginnend mit dem auf die Antragstellung folgenden Monat.

Voraussetzung ist das Vorliegen einer Rehabilitierungsentscheidung oder einer Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz sowie wirtschaftliche Bedürftigkeit. Diese liegt vor, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze liegt bei Alleinstehenden bei 1.035 Euro und bei Verheirateten bei 1.380 Euro monatlich. Das Einkommen des Ehegatten bleibt unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben u.a. Altersrenten. Zuständig sind die Landesjustizverwaltungen, in deren Geschäftsbereich die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist, bzw. die von den Landesregierungen noch zu bestimmenden Stellen.

Wir Liberale haben bei den Beratungen im Deutschen Bundestag gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Regelung der Opferpension gestimmt. Wir sind der Meinung, dass diese Zahlung nicht an eine Bedürftigkeitsprüfung gekoppelt werden sollte. Stattdessen haben wir uns für einen Sockelbetrag für alle Betroffenen und einen Aufstockungsbetrag zusätzlich für alle Bedürftigen eingesetzt. Leider konnten wir uns gegen die Stimmen von Schwarz-Rot nicht durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Happach-Kasan