Frage an Christel Happach-Kasan von Renate D. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Happach-Kasa,
wann treten die Reformen zum Unterhaltsrecht in Kraft?
Mit freundlichen Grüßen
Renate Dietzelt
Sehr geehrte Frau Dietzelt,
ich kann Ihnen nicht sagen, wann die notwendige Reform des Unterhaltsrechts in Kraft tritt. Die Bundesregierung hat angekündigt, dass sie einen Entwurf zur Reform des Unterhaltsrechts im September vorlegen werde.
Am 28. Februar 2007 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die im geltenden Recht festgelegte unterschiedliche Dauer des Betreuungsunterhalts für geschiedene (8 Jahre) und unverheiratete (3 Jahre) Elternteile eine Benachteiligung für uneheliche Kinder bedeutet. Die Koalitionsparteien stehen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit leeren Händen da. Der innerhalb der Koalition gefundene Kompromiss bedeutet eine Benachteiligung unehelicher Kinder und ist damit nicht mit der Verfassung vereinbar.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits im Jahr 2005 ( http://dip.bundestag.de/btd/15/053/1505369.pdf ) Vorschläge vorgelegt, die eine verfassungskonforme Anpassung des Unterhaltsrechts an die tägliche Realität gewährleisten würde. Mehrfach haben wir die Koalition aufgefordert, diese aufzugreifen.
Wir Liberale sprechen uns dafür aus, das Unterhaltsrecht grundlegend zu vereinfachen und zu harmonisieren und es sozial und verantwortungsbewusst den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Happach-Kasan