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Christel Happach-Kasan
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Frage von Rita M. •

Frage an Christel Happach-Kasan von Rita M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag!
Meine Frage betrifft die Gesundheitsreform, insbesondere für privat versicherte Personen. Bisher gilt die Regelung, dass privat versicherte Personen, die jenseits von 56 Jahren nicht mehr privat versichert sein können, nicht mehr von einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden. Hier nur ein Beispiel: Wenn die Ehefrau eines Beamten, der ja nur privat versichert sein kann, nach der Familienphase mit 56 eine Erwerbstätigkeit aufnehmen will, steht sie ohne Krankenversicherung da, weil die private sie nicht mehr und die gesetzliche sie gar nicht nehmen darf. Soll dieser Zustand geändert werden? Und wenn bisher nicht, was werden Sie unternehmen, um ihn zu ändern? Gruß R. Martin

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Martin,

herzlichen Dank für Ihre Fragen.

Der schwarz-rote Gesetzentwurf sieht vor, dass die privaten Krankenversicherungen gesetzlich dazu verpflichtet werden sollen, einen Basistarif anzubieten, nach dem jeder ehemals Privatversicherte wieder in die PKV aufgenommen werden muss. Der Höchstbetrag für diesem Basistarif darf nicht höher sein als der Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung. So soll gewährleistet werden, dass niemand ohne Krankenversicherung bleibt.

Zur Gesundheitsreform allgemein möchte ich betonen: Wir Liberale lehnen die Vorhaben der Bundesregierung ab. Der Gesetzentwurf wurde mit der heißen Nadel gestrickt. Viele Regelungen werden in verfassungs-, europa- und kartellrechtlicher Hinsicht keinen Bestand haben. Gerade im Bereich der PKV greift schwarz-rot massiv in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen der privaten Krankenversicherungen und der Versicherten selbst ein. Die FDP-Bundestagsfraktion wird alles ihr Mögliche unternehmen, um dieses Gesetz zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Happach-Kasan