Frage an Christel Happach-Kasan von Arne T. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Dr. Happach-Kasan,
als Ausschussmitglied für Verbraucherschutz möchte ich Sie bitten mir zu beantworten, wie Ihre persönliche Meinung zur Obsoleszenz von Produkten oder Produktbestandteilen lautet.
Sind ggf. Gesetzesinitiativen geplant, Obsoleszenz zu reglementieren, zu bestrafen oder Produkte mit derart geplanten Defekten/Sollbruchstellen mit (Umwelt- oder Verbraucherschutz-) Abgaben zu besteuern?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen, wo kann ich mich über den Stand der Gesetzes- / Verordnungsfindung informieren?
Ist der Umstand im Verbraucherausschuss diskutiert worden?
Wenn ja, was war das Ergebnis?
Ist der Umstand innerhalb der FDP thematisiert worden?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja bitte ich um Mitteilung des Ergebnis.
Für die Beantwortung der zugegebenermaßen vielen Fragen danke ich im Voraus.
Ich habe vor, die Fragen Ihren Kollegen der anderen Parteien (den Ausschussmitgliedern im Bundestag und dem Europaparlament) zu stellen, um herauszufinden, wer sich dieses Problems annimmt und ob es ggf. den Vertretern des deutschen Volkes bislang einfach noch nicht aufgefallen ist, dass es ein derartiges Problem gibt, welches neben erheblichen Umweltschäden auch noch erhebliche Mehrkosten für die Verbraucher verursacht.
Mit freundlichen Grüßen,
A. Thon
Sehr geehrter Herr Thon,
in der FDP haben wir in Diskussion über die Verwertung und Entsorgung von Abfällen bereits in den neunziger Jahren intensiv darüber diskutiert, dass in die Ökobilanz von Produkten auch ihre Lebensdauer eingehen sollte.
Die umfassende Diskussion im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz ergab eine sehr unterschiedliche Bewertung des Themas. Wer ein sehr preisgünstiges Produkt kauft, muss damit rechnen, dass dessen Lebensdauer geringer ist, als bei einem teureren Produkt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind sich dieser Tatsache bewusst und wählen entsprechend ihren Bedürfnissen die Produkte aus. Die Stiftung Warentest überprüft bei den von ihre getesteten Produkten immer auch die Lebensdauer und diese Ergebnisse gehen in die Bewertung der Produkte ein. Die Testergebnisse sind ein Hinweis für die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Haltbarkeit von Produkten. Firmen reagieren auf solche Testergebnisse und verbessern daraufhin ihre Produkte.
Die Diskussion im Ausschuss ergab keine Notwendigkeit für Gesetzesinitiativen zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Es sind daher gegenwärtig keine Gesetzesinitiative zum Themenfeld Obsoleszenz geplant.
Die Diskussion wurde auf der Grundlage eines Antrages der Linken geführt. Dort wurde eine Mindesthaltbarkeit für bestimmte Produkte wie Haushaltsgeräte von 5 Jahren angenommen. Eine Durchsicht meines Haushalts hat ergeben, dass ich kein einziges Gerät habe, das nur 5 Jahre alt ist. Ich habe bisher nie ein Gerät nach nur 5 Jahren Gebrauch ausgewechselt und selbst mein Billigföhn ist mehr als 10 Jahre alt. Ich wünsche Ihnen, dass Sie ebenfalls gute Erfahrungen mit den von Ihnen gekauften Produkten machen.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Happach-Kasan