Portrait von Christel Happach-Kasan
Christel Happach-Kasan
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christel Happach-Kasan zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Edgar F. •

Frage an Christel Happach-Kasan von Edgar F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Christzel Happach-Kasan,
neulich war ich wegen fehlender Alternativen beim Radioempfang genötigt, einen Radiosender zu empfangen, der sogenannte Blitzerwarnungen sendet.
Ich möchte gerne wissen, ob Sie in der folgenden Aufzählung meiner Meinung sind und ob Sie Chancen sehen für ein gesetzgeberisches Verfahren, solche Art von Warnungen zu unterbinden.

1. Geschwindigkeitskontrollen sind ein gesetzgeberisch vorgesehenes Instrument zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zur Gefahrenabwehr.
2. Geschwindigkeiten sind in wenigen Fällen versehentlich übertreten worden (stellen aber dennoch eine Gefahr dar), im Regelfall wurden die Übertretungen gut- oder böswillig in Kauf genommen. In Kauf genommen wurden somit auch Unfälle, z. B. mit Todesfolge.
3. Jeder, der vor Geschwindigkeitskontrollen warnt, macht sich zum Komplizen eines solchen Fehlverhaltens.
4. Jeder, der vor Geschwindigkeitskontrollen warnt, untergräbt den Bürgersinn für das Gemeinwesen. Das Wohlergehen aller ist zentraler Bestandteil dieses Bürgersinns, eine wie auch immer verstandene Informationsfreiheit ist nachrangig.
5. Die Pflege des Bürgersinns ist eine Aufgabe aller, auch des Gesetztgebers.

Mit freundlichen Grüßen
Edgar Fuhrken

PS.: Ich richte diese Anfrage auch an andere Parlamentarier aus SH.

Portrait von Christel Happach-Kasan
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Fuhrken,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie sprechen hier ein kontrovers diskutiertes Thema an.

Zunächst bin ich als Liberale der Ansicht, dass die Einhaltung von Normen in der Verantwortung des Einzelnen liegt. Kontrollen und Sanktionen dürfen bei Regelungen aller Art nicht im Vordergrund stehen. Kontrollen, zum Beispiel durch die Polizei, sind dann notwendig, wenn eine Norm regelmäßig übertreten wird. Dies ist gerade bei Geschwindigkeitsbeschränkungen häufig der Fall. Bei den Kontrollen geht es aber vornehmlich nicht um Bestrafung oder gar darum das Staatssäckel zu füllen, sondern es geht um Prävention. Laut dem Europäischen Verkehrssicherheitsrat gingen 2009 rund ein Drittel aller tödlichen Unfälle innerhalb der EU auf nicht angepasste oder überhöhte Geschwindigkeit zurück.

Eine generelle Warnung vor Kontrollpunkten an bestimmten Strecken tut der präventiven Wirkung zunächst keinen Abbruch. Im Gegenteil wird die Aufmerksamkeit der Fahrer erhöht und sie werden regelmäßig daran erinnert, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung geahndet werden kann. Anders zu beurteilen wäre der Fall, wenn im Radio ein bestimmter Kontrollpunkt und eine bestimmte Kontrollzeit genannt werden würde. Das würde einem Fahrer die Möglichkeit geben, Kontrollen bewusst zu umgehen.

Im Jahr 1999 hat die Berliner Polizei laut einer Nachricht im Tagesspiegel den Sendern einen Vertrag zur Unterschrift vorgelegt, mit dessen Unterschrift sie sich verpflichten sollen, künftig ebenfalls nur noch den Namen der Straße zu nennen, in der die Kontrolle stattfindet, aber keine Hörer mehr direkt auf Sendung zu schalten, um vor frisch erkannten Radarkontrollen zu warnen. Sender, die diese Vertragsbedingungen nicht akzeptieren, werden von den Verkehrswarnzentralen der Polizei nicht mehr bedient. Sie bekommen folglich keine autorisierten Warnmeldungen mehr und verlieren damit auch den Status eines offiziellen Verkehrswarnsenders. Einen solchen Weg halte ich für besser, als ein gesetzliches Verbot solcher Sendungen. Ein solches Verbot würde nämlich zwangsläufig einen Konflikt mit der verfassungsrechtlich garantierten Meinungs- und Rundfunkfreiheit herauf beschwören.

Mit freundlichem Gruß,

Christel Happach-Kasan