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Christel Happach-Kasan
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Frage von Sören A. •

Frage an Christel Happach-Kasan von Sören A. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Dr. Happach-Kasan,

ich habe folgende Fragen: Was tut die FDP bzw. die neue Bundesregierung gegen die zunehmende Verbreitung des giftigen Jakobskreuzkrautes? Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit der Verbraucher vor möglicherweise durch das Kraut verunreinigten Wurstwaren, Milchprodukten, Honig, Tee usw. geschützt wird?

Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort!

Mit besten Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Aust,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Verbreitung von Kreuzkrautarten (lat. Senecio, auch bekannt als Greiskräuter), insbesondere des Jakobskreuzkrautes (Senecio jacobaea), hat in den letzten Jahren vor allem in Norddeutschland zugenommen. Als Grund vermuten Experten die Zunahme der Pferdehaltung, welche bei trockenen Böden zu Schäden der Grasnarbe führen kann. Dies fördert das Keimen der vorhandenen Samen des Johanniskreuzkraut und somit seine Verbreitung. Außerdem werden zunehmend Weiden von Nicht-Landwirten extensiv bewirtschaftet, die das Jakobskreuzkraut nicht kennen. Obwohl das Jakobskreuzkraut und die weiteren Greiskrautarten bei uns heimisch sind, muss ihr vermehrtes Auftreten mit Sorge betrachtet werden. Das Jakobskreuzkraut enthält, wie auch die anderen Vertreter dieser Gattung, hochgiftige Pyrrolizidinalkaloide (PA) welche bei Mensch und Tier, insbesondere Pferden und Rindern, stark leberschädigend wirken und in hoher Konzentration tödlich sein können. Der Tod eines Säuglings wegen Leberschäden, hervorgerufen durch Konsum von verunreinigtem Kräutertee der Mutter während der Schwangerschaft, sowie der Fund von gemeinem Kreuzkraut (Senecio vulgaris L.) in einer Rucola-Packung verdeutlichen die Gefahr, welche durch die unbeabsichtigte Beimischung von Kreuzkräutern ausgeht. Bereits im Jahr 2007 haben sowohl das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) und die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf die Gefährdung aufmerksam gemacht. Die FDP-Bundestagsfraktion und ich persönlich teilen Ihre Sorge über die Gefährdung der Menschen in diesem Land.

Ich habe im letzten Jahr mehrfach Stellung zu diesem Thema bezogen und auch eine Stellungnahme der damaligen Bundesregierung eingefordert. Einzelheiten hierzu können Sie auf meiner Internetseite finden (1). Zusätzlich habe ich im August 2009 in einem Brief an Frau Ministerin Aigner vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet. Zu meinen Forderungen gehörten die Aufnahme des Kreuzkrautes und anderer Greiskräuter in die offizielle Liste der Giftpflanzen des Umweltministeriums, die Einführung einer Meldepflicht, zumindest in Gebieten mit starker Pferdehaltung, Salatanbau und imkereilicher Tätigkeit und ein verstärktes Lebensmittelmonitoring auf Verunreinigungen mit Greiskräutern. Für ebenso wichtig halte ich eine verstärkte Sensibilisierung und Aufklärung der Menschen. Daher unterstütze ich auch den privat organisierten Arbeitskreis Kreuzkraut, der auf seiner Internetseite ausführlich über die Verbreitung und das Gefahrenpotential informiert und auch eine Reihe von Gegenmaßnahmen beschreibt (2). Länder wie Niedersachsen haben zudem Richtlinien für die Bekämpfung des Jakobskreuzkrautes erlassen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Außerdem haben mittlerweile das Julius Kühn-Institut (3), sowie die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Baden-Württemberg informative und anschauliche Merkblätter und Broschüren zu diesem Thema herausgebracht. Die Länder Bayern, Sachsen, Thüringen und Brandenburg informieren auf Webseiten ihrer Landesämter über die Kreuzkräuter.

Trotz dieser ersten Fortschritte werden wir bei der Zusammenarbeit mit dem BMELV darauf drängen, den Schutz der Verbraucher in dieser Hinsicht weiter zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Happach-Kasan

(1) http://www.happach-kasan.de
(2) http://www.jacobskreuzkraut.de
(3) http://www.jki.bund.de/de/startseite/veroeffentlichungen/broschueren-und-faltblaetter/h-bis-m.html