Frage an Christa Klaß von suzel g. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
ich möchte in deutschland als krankenpflegerin arbeiten und besitze ein französiches diplom.Was kann ich tun damit dieses in Deutschland anerkannt wird?Ich wäre ihnen sehr verbunden wenn sie mir da weiterhelfen könnten.Mit freundl.Grüssen
Sehr geehrte Frau Gautier,
als Bürgerin eines EU-Mitgliedstaats haben Sie das Recht, in jedem beliebigen Land der EU zu arbeiten und Ihren Beruf auszuüben. Sie unterliegen im Aufnahmeland den jeweiligen berufsständischen, gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Berufsregeln. Daher müssen Sie Ihren französischen Ausbildungsnachweis in Deutschland anerkennen lassen. Das französische "Diplome d´Etat d´infirmière" wird in Deutschland direkt anerkannt. Andere Diplome müssen überprüft werden und gegebenenfalls Ausgleichungsmaßnahmen getroffen werden.
Zuständig für die Anerkennung von Berufen im Gesundheitswesen ist in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Dort sollten Sie Ihr Diplom, ein Arbeitsbuch oder sonstige Nachweise über Ihre beruflichen Tätigkeiten, Ihre Geburtsurkunde, eine Kopie Ihres Personalausweises und einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse einreichen.
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Reiterstraße 16
76829 Landau
Tel.: 06341/26459
www.lsjv.rlp.de
Ich wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg bei Ihrem Berufsstart in Deutschland!
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Klaß