Frage an Christa Klaß von Oliver B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Klaß,
sehr würde ich mich über eine Antwort Ihrerseits auf meine Frage freuen.weil ich sonst nicht mehr weiß was wir machen sollen..
Seit mehreren Jahren gibt es mißstände im Schutz der Natura 2000 Gebiete.
Dabei geht es auf kaputtgedüngte Berg und Flachlandmähwiesen, Gezielte zerstörung der Brutplätze im Vogelschutzgebiet der Vogelarten die speziell in dem Vogelschutzgebiet zu schützen sind...UVm... Werden diese Misstände ans Ministerium baden Württembergs gesendet kommt keine Antwort, ebenfalls kommt auf eines persönlich an den zuständigen Naturschutzminister übergebenes schreiben mit Misständen seit 2 Jahre keine Antwort. Hier wird vorsätzlich Natura 2000 Gebiet zerstört und die Behörden schauen zu..... Meine Bitta an Sie wo kann und soll ich mich hinwenden???? NABU macht nichts.. Behörden reagieren nicht.. Dabei haben die Gebiete EU Schutz !! Vielleicht können Sie mir weiterhelfen, bzw geben Antwort.
Vielen Dank und schöne Ostern
Viele Grüße oliver
Sehr geehrter Herr Burry,
für die Auswahl, den Schutz, das Management und die Finanzierung der Natura-2000-Gebiete sowie die Regelungen des Artenschutzes sind die EU-Mitgliedstaaten zuständig. In Deutschland wiederum ist diese Zuständigkeit auf die Bundesländer verlagert.
In dem von Ihnen geschilderten Fall liegt die Zuständigkeit damit beim Land Baden-Württemberg. Letzteres ist dafür verantwortlich, dass die Flora-Fauna-Habitat-Lebensräume mit ihren typischen Lebensgemeinschaften und die Populationen der Flora-Fauna-Habitat- und Vogelarten in ausreichendem Umfang und günstigem Erhaltungszustand bewahrt oder wiederhergestellt werden. In Baden-Württemberg erstellen die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien einen sogenannten Managementplan (MaP) für jedes Natura 2000-Gebiet. Die konkreten Maßnahmen werden dann vor allem über Naturschutz- und Agrarumweltprogramme sowie Artenhilfs- oder Biotoppflegemaßnahmen umgesetzt. Diese werden in der Regel auf lokaler bis regionaler Ebene durchgeführt.
Bei konkreten Fragen zur Natura-2000-Umsetzung sollten Sie sich zunächst an die untere Naturschutzbehörde, d.h. in Ihrem Fall das Landratsamt des Landkreises Tuttlingen (Dezernat 5/Recht & Umwelt), wenden. Sollte sich Ihr Anliegen hier nicht klären lassen, wäre in nächster Instanz das Regierungspräsidium des Regierungsbezirks Freiburg (Abteilung 5/Referat 55 - "Naturschutz, Recht") zuständig.
Sollten Sie dort mit Ihrem konkreten Anliegen weiterhin nicht erfolgreich sein, können sie das Anliegen bzw. die Beschwerde auch bei der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission vorbringen. Die entsprechende Email-Adresse lautet: nature@ec.europa.eu
Das zuständige Referat wird sich dann bei Ihnen zurück melden.
Umfassende Informationen zu Natura-2000-Gebieten in Baden-Württemberg finden Sie auch auf der Webseite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz: http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/2911/
Mit freundlichen Grüßen
Christa Klaß MdEP