Frage an Christa Klaß von Jan W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Klaß,
mit großem Interesse las ich Ihre Antwort vom 14.07. auf die Frage von Herrn Kugler zum sg. "Telekom-Paket". Darin erwähnen Sie das Prinzip der Zusammenarbeit von Urheberrechts-Anbietern und Providern.
Können Sie mir dieses Prinzip vielleicht anhand eines Beispieles erläutern?
Für wen genau bringt es Verbesserungen? Von welcher Natur sind diese Verbesserungen?
Weiterhin interessiert mich, ob das Paket den Vorschlag enthält, dass Internetprovider für die Rechtsverstöße ihrer Kunden haftbar gemacht werden können? (siehe: http://www.heise.de/newsticker/EU-Konservative-wollen-Internet-Nutzung-lueckenlos-ueberwachen--/meldung/110319 Artikel bei heise.de vom 2. Juli 2008)
Wie soll sich ein Provider in diesem Fall schützen, ohne die Netz-Aktivitäten aller seiner Kunden permanent zu überwachen? Impliziert dieser Vorschlag, so er denn enthalten ist, eine vollständige Überwachung von Internetnutzern?
Mit freundlichen Grüßen
Jan Weinschenker
Hamburg
Sehr geehrter Herr Weinschenker,
im Zeitalter des Internets ist es außerordentlich schwierig das Grundrecht auf Informationsfreiheit und das Grundrecht zum Schutz des geistigen Eigentums zu gewährleisten. Die bisherigen Regelungen sind auf Straftatbestände ausgerichtet, zum Schutz des geistigen Eigentums sind sie ungeeignet.
Mit neuen Modellen der offenen Kooperation von Internetanbietern und Rechteinhabern könnten Wege gesucht werden, die beide Grundrechte ohne staatliche Vorgaben sicherzustellen.
Das Telekompaket sieht im Übrigen keinen Vorschlag vor, nach dem Internetprovider für die Rechtsverstöße Ihrer Kunden haftbar gemacht werden können.
Mit freundlichen Grüßen,
Christa Klaß
Mitglied des Europäischen Parlaments