Frage an Christa Klaß von Anneliese W. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Klaß,
in diesem Sommer macht uns der Fluglärm ausgehend von der Airbase Ramstein, den Polygonen bei Bann und der so genannten TRA Lauter in erheblichem Maß zu schaffen. Unsere Politiker in Stadt und Land unternehmen nichts dagegen. Im Saarland, wo die Bevölkerung gleichermaßen betroffen ist, werden jetzt zunehmend die Medien aktiv.
Heute habe ich in unserer lokalen Zeitung RHEINPFALZ einen Bericht über einen Lärmaktionsplan der Stadt Kaiserslautern gelesen, der nach Zeitungsangaben Zitat: ".... das Ergebnis einer Richtlinie des Europäischen Parlaments aus dem Jahre 2002..." ist.
Weiter steht in dem Bericht - Zitat: "........Da als Umgebungslärm ausschließlich Straßen- und Schienenverkehrslärm, Gewerbelärm und Lärm von zivilen Großflughäfen definiert sei, sei der von Militärflughäfen ausgehende Fluglärm im Aktionsplan nicht eingeschlossen, betonte Glanz......" (Volker Glanz, Projektleiter bei der Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung).
Ein weiteres Zitat aus dem Bericht: "....Mit einer Umsetzung der Planung ist nach den Worten von Referatsleiter Stefan Kremer in der nächsten Zeit jedoch nicht zu rechnen. Diese liege im Zuständigkeitsbereich der Verursacher, beispielsweise der Stadt oder des Landes. Dennoch sei es gut einen Plan zu haben.......".
Nun meine Fragen an Sie:
Stimmt es, dass der Lärm von Militärflughäfen lt. EU-Vorgaben nicht eingeschlossen wird/werden kann?
Macht Lärm von Militärflughäfen und der Lärm von Trainingsflügen der Kampfjets weniger krank?
Sollte die EU Militärflughäfen wirklich aus der Richtlinie ausgeschlossen haben, was wollen/können Sie/das Europäische Parlament tun, um die täglich steigenden Lärm- und Umweltbelastungen für die Bevölkerung zu verringern.
Zu dem letzten o.a. Zitat habe ich keine Frage. Die Aussage von Herrn Kremer spricht für sich. Hier wird Geld ausgegeben und nichts getan. Man hat wenigstens einen Plan.
Mit freundlichen Grüßen
Anneliese Welle
Sehr geehrte Frau Welle,
es ist richtig, dass die Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. März 2002 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft gemäß Art. 1 in Verbindung mit Art. 2 Buchstaben a) und b) nur für Zivilflughäfen und somit nicht für Militärflughäfen gilt. Aus sicherheitstechnischen Gründen gelten für Militärflugzeuge andere Regelungen.
Natürlich ist der Lärm von Militärflugzeugen nicht weniger störend als der Lärm, der von zivilen Flugzeugen ausgeht. Aber auch Militärflugzeuge müssen sich an genaue Vorgaben halten. Sie dürfen nur nach strengen Vorschriften und festgelegten Bahnen fliegen und die Flugbewegungen müssen detailliert aufgezeichnet werden. Somit sind sie auch zu kontrollieren.
Ich kenne das Fluglärmproblem aus eigener Erfahrung, da meine Heimatgemeinde in der Nähe der Airbase Spangdahlem liegt. Meine Verbandsgemeinde Wittlich-Land hat den Bürgern vor Kurzem mitgeteilt, sie sollten Datum und Zeit genau notieren und dann zu lauten Flügen konkret Beschwerde einreichen. Diesen Beschwerden würde dann nachgegangen. Der Kommandeur der Airbase hat uns zugesichert, dass die Beschwerden der Bevölkerung ernst genommen würden. Er gesteht ein, dass die Flugbewegungen in der letzten Zeit zugenommen hätten. Waren vor einem Jahr nur 25 Maschinen in Spangdahlem stationiert, so sind es jetzt 75 Flugzeuge. Allein dadurch haben die Flugbewegungen zugenommen. Der Kommandeur hat zugesagt, sich strickt an die genehmigten Pläne zu halten, und auch den Dialog mit der Bevölkerung zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Klaß