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Christa Klaß
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Frage von Kai K. •

Frage an Christa Klaß von Kai K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Klaß,

am 7. Juli stimmt das Europäische Parlament über das sg. "Telekom-Paket" ab, zu welchem inzwischen eine Reihe m.E. für den europäischen Bürger besorgniserregende Änderungsvorschläge vorliegen.

Die Vorschläge zielen darauf ab, die Internetanbieter als Prüfstellen für die übermittelten Daten einzusetzen und bedeuten somit ein Ende der Netzneuralität, der jetzigen offenen Struktur des Netzes und eine Filterung (Einsichtnahme/Steuerung/Unterbindung) von womöglich privater Kommunikation. Dieses Gesetzespaket verfehlt m.E. sein eigentliches Ziel, den Konsumentenschutz, und birgt Gefahren für die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung Europas.

Wie bewerten Sie dieses Paket (vor dem Hintergrund der bereits im April abgelehnten "graduated response"-Pläne Frankreichs, der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) und, wie werden Sie in dieser Sache abstimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Kai Kugler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kugler,

die Europäische Kommission hat am 13. November 2007 (KOM (2007) 698) auf Aufforderung der Mitgliedstaaten Vorschläge zur Überarbeitung des so genannten "Telekompakets" vorgelegt, zu welchem auch die Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, die Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz gehören.

Diese Vorschläge werden zur Zeit im Europäischen Parlament beraten. Dabei haben sich bereits viele Missverständnisse in die Diskussion eingeschlichen. Beim EU-Telekompaket geht es nicht um eine Änderung der geltenden Vorschriften zum Fernmeldegeheimnis, sondern um die schwierigen Fragen zum Schutz des Urheberrechts in den Zeiten der Internettechnologie. Die von Ihnen angesprochenen Probleme haben eine große Rolle in der parlamentarischen Beratung gespielt. Aus diesem Grunde wurde das Prinzip der Zusammenarbeit von Urheberrechts-Anbietern und Providern entwickelt, die selbstverständlich an die relevanten geltenden Rechtsvorschriften zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz gebunden sind. Dort wird nichts geändert. Diese Vorschläge schränken deshalb auch nicht die individuelle Freiheit und Privatsphäre im Internet ein.

Deswegen kann ich Ihre Angst im Hinblick auf eine totale Überwachung der elektronischen Kommunikation von EU-Bürgern und einen Angriff auf Ihre Privatsphäre zerstreuen und Ihnen mitteilen, dass sich die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament bei der Beratung des Pakets insbesondere für Überlegungen einsetzt, durch Kooperationen aller Beteiligten die Verbreitung legaler Inhalte besser zu schützen.

Freundliche Grüße

Christa Klaß
Mitglied des Europäischen Parlaments