Frage an Christa Klaß von Jenny P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Klaß,
am ersten Sitzungstag nach der Sommerpause soll der Bericht des ENVI zur Tabakproduktrichtlinie vorgestellt werden.
Bereits am nächsten Tag soll(t)e darüber abgestimmt werden.
(Es wurde verlautbar, dass der Abstimmungstermin verschoben werden soll.)
Meine Frage an Sie: wie stehen Sie inzwischen zum Thema der so genannten E-Zigarette und der gewünschten Einstufung als Arzneimittel?
Eine E-Zigarette ist kein Therapeutikum. Ich bin/ war ja nicht krank.
Nach jahrelangem Rauchen konsumiere Nicotin nun auf eine wesentlich weniger schädliche alternative Art.
Das hat nichts mit Entwöhnung zu tun. Es ist lediglich ein Umstieg und somit ist die e-Zigarette ein GENUSS- aber kein Heilmittel.
Es werden ja viele Argumente ins Feld geführt, warum die E-Zigaretten reguliert werden sollen:
- Wenn es um Produktsicherheit geht, lässt sich diese doch durch bereits bestehende Richtlinien kontrollieren. Außerdem bestehen bereits Arbeitsgruppen,die gemeinsam mit Händlern und Verbänden daran arbeiten. (Kindersicherungen, Deklarationen auf Liquids etc )
- Wenn es um Jugendschutz geht, so kann ich nur sagen, dass mir alle bekannten Händler ihre Produkte an unter 18-jährige nicht vertreiben.
Wie kann es sein, dass eine so viel weniger schädliche Alternative zum Tabakkonsum gewissermaßen tot reguliert werden soll? Das kann doch nicht im Sinne der Gesundheit der Menschen sein.
Selbst der Rechtsausschuss (JURI) fordert die ersatzlose Streichung der e-Zigarette aus der Tabakproduktrichtlinie: eine schärfere Regulierung als für Tabak sei unzulässig.
Gern gebe ich Ihnen hier zwei Links zu fundierten Faktensammlungen und hoffe, dass diese Informationen zu Ihrer Entscheidungsfindung beitragen werden.
http://blog.rursus.de/
http://ig-ed.org/faktensammlung/
Ich wünsche Ihnen und uns allen eine erfolgreiche Arbeit und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jenny Pfeiffer
Sehr geehrte Frau Pfeiffer,
gerne teile ich Ihnen meine Position hinsichtlich Ihrer Fragen zur E-Zigarette mit.
Weshalb müssen wir die E-Zigarette europäisch regulieren? Die E-Zigarette stellt ein nach wie vor neues Produkt dar, für das es einen rasant wachsenden Markt gibt. Dazu gehören neue Akteure, große Werbekampagnen sowie neue Vertriebswege.
Zu dem Fehlen eines klaren gesetzlichen Rahmens für diesen Markt und seine Auswüchse kommt die beachtliche Gefahr der Verführung Minderjähriger zum Nikotinkonsum. Es gibt eine besorgniserregende Entwicklung, wonach junge Menschen in Europa E-Zigaretten verstärkt nutzen, da dies als "in" oder "cool" gilt. Studien aus Polen, Ungarn und Frankreich haben gezeigt, dass eine Vielzahl nichtrauchender Minderjähriger mit E-Zigaretten "experimentiert". So haben etwa in Ungarn 13% der 13-15-jähirgen bereits die E-Zigarette benutzt. Diese Produkte können zu Türöffnern für Nikotinabhängigkeit werden. Unser und mein Ziel ist es jedoch, Nikotinabhängigkeit zu bekämpfen, und nicht, sie noch zu fördern.
Eine pharmazeutische Regulierung erlaubt vor allem auch eine praktikable Überwachung, sollten Probleme aufgedeckt werden. Die Verteilung von Pharmazeutika wird durch die EU-Mitgliedstaaten reguliert und ist unter dem Subsidiaritätsprinzip geregelt, das nicht durch die Tabakproduktrichtlinie geändert werden kann. Allerdings erlauben 18 Mitgliedstaaten bereits, dass Pharmazeutika außerhalb von Apotheken verkauft werden können (z.B. in Supermärkten oder sog. "Drugstores").
Der Ansatz der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament stellt sicher, dass sowohl das Vertrauen der Verbraucher bestehen bleibt als auch die öffentliche Gesundheit unterstützt und gestärkt wird, anstatt junge Nikotinverbraucher zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Klaß MdEP