Frage an Christa Klaß von Stefanie M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Klaß,
mit großer Sorge beobachte ich die Entwicklung rund um die E-Zigarette in der EU.Vorallem beunruhigt mich die sehr niedrige Deckelung der Nikotinkonzentration (und die mögliche Einstufung als Medizinprodukt).
Ihren bisherigen Antworten kann ich entnehmen, dass sie sich im Februar noch in der Meinungsbildungsphase befanden - ist diese inzwischen abgeschlossen?
Ich habe mein halbes Leben lang geraucht,30 Zigaretten täglich und habe schon häufig versucht aufzuhören. Doch irgendwann griff ich immer wieder zur Tabakzigarette.
Durch meinen Asthmakranken Bruder stieß ich auf die E-Zigartte und von dem Tag an als ich die Zigarette durch ein Dampfgerät ersetzte habe ich keinE Zigarette mehr ge(b)raucht.Das war vor 38 Tagen. Und ich wollte garnicht aufhören - ich wollte nur anders "rauchen".
Was ich aber brauche ist mein "Notfall"liquid mit einer Konzentration von 18mg/ml. Bei akutem "Rückfallschmacht" reichen wenige Züge und alles ist prima.
Wohingegen dampfen mit einer niedrigeren Konzentration auch über einen längeren Zeitraum nicht im geringsten dagegen hilft.
In verschiedenen Internetforen lese ich immer wieder davon, dass es nicht nur mir so geht: Neben einem zuverlässigen Dampfgerät ist die Nikotinmenge ausschlaggebend für einen erfolgreichen Umstieg.
Und diese Konzentration kann nicht etwa pauschal empfohlen werden - die benötigte Menge ist individuell, sehr selten unterhalb von 10mg/ml.
Was ich damit sagen möchte: Eine Höchstdosis von 4mg/ml wäre das Aus für einen erfolgreichen Umstieg.
Hier möchte ich gerne auf die aktuelle Studie von Dr. K. Farsalinos hinweisen (18.6.2013), die untersucht hat welche Nikotinkonzentration und Menge im normalen Gebrauch einer Tabakzigarette entspricht: http://www.mdpi.com/1660-4601/10/6/2500
Wie wird nun die Deckelung der Dosis begründet?
Wie stehen sie zur E-Zigarette im Allgemeinen?
Und was können sie im EU-Parlament für mich und alle zukünftigen Rauch-Aussteiger tun?
Gruß
Stefanie Meffert
Sehr geehrte Frau Meffert,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. Juni 2013, in dem Sie Ihre Besorgnis bezüglich der vorgeschlagenen Regulierung von E-Zigaretten äußern.
Derzeit gibt es noch keine Langzeitstudien, die die Auswirkungen der E-Zigarette auf die Gesundheit bewerten und auch zuverlässige Informationen zur Produktqualität können nicht bereitgestellt werden. Fest steht jedoch, dass aufgrund des rasch anwachsenden E-Zigaretten-Marktes Handlungsbedarf besteht.
Die Gesundheitsminister der EU haben sich letze Woche darauf geeinigt, dass nikotinhaltige Erzeugnisse ab einem Grenzwert ab 1 mg pro Einheit bzw. ab 2 mg pro ml als Arzneimittel zugelassen werden müssen. Das Europäische Parlament wird in den kommenden Monaten über die E-Zigarette entscheiden.
Ich teile die Meinung meines Kollegen und des zuständigen Berichterstatters für die EVP-Fraktion im Umweltausschuss Karl-Heinz Florenz, dass die E-Zigarette nicht verboten, jedoch reguliert werden sollte, um einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards auf dem europäischen Markt und eine Harmonisierung des Binnenmarktes sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Klaß