Frage an Christa Klaß von Wolfgang L. bezüglich Verbraucherschutz
"Bei den Provisionen für Finanzprodukte haben sich Fraktionen im Europäischen Parlament für die Interessen der Banken entschieden. Konkret geht es um die Frage, ob Provisionen für den Verkauf von Finanzprodukten verboten bzw. an die Kunden weitergereicht werden sollen. Ein Kompromiss, der dies vorsah, wurde von den Sozialdemokraten wieder aufgeweicht. Die Verbände der Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken räumen ein, dass sie gegen die Weitergabe von Provisionen Lobbyarbeit gemacht haben. ...
Morgen wird über das Thema im Plenum des Europaparlaments abgestimmt. Eine englische Labour-Abgeordnete will dann noch mal einen Antrag auf ein Verbot der Provisionen einbringen. ..."
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, was sagen Sie zum Befund von lobbycontrol? Welchen Antrag werden Sie unterstützen?
Sehr geehrter Herr Leinen,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die Sie mir zum Thema Bankberatung und Provisionen über Abgeordnetenwatch haben zukommen lassen.
Die Revision der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) ist eines der wichtigsten derzeit diskutierten Dossiers im Bereich der Finanzmarktregulierung ist, weil wir hiermit die Handelsplätze regulieren. Intensive Verhandlungen über dieses hochkomplexe Dossier haben sehr gute Kompromisse herbeigeführt, die an vielen Stellen die Vorgaben des zugrundeliegenden Kommissionsvorschlags deutlich verschärfen.
Das Europäische Parlament hat sich auf sehr strenge Vorgaben im Bereich der Warenterminmärkte und des Hochfrequenzhandels geeinigt, die es bis dato noch nicht gibt. Auch in dem von Ihnen angesprochenen Bereich des Anlegerschutzes gehen wir mit unseren Vorgaben deutlich über den Kommissionsvorschlag hinaus. In diesem Zusammenhang wurde auch das von Ihnen angesprochene Provisionsverbot diskutiert.
Die Diskussion, ob Provisionen generell verboten werden sollen wird auf europäischer Ebene sehr kontrovers geführt. Wir haben in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Beratungsmodelle. Die Mitgliedstaaten können über unsere Vorgaben hinausgehen und ein generelles Verbot einführen. Dies ist subsidiär zu regeln ist. Ein ausreichender Verbraucherschutz ist ohne Zweifel wichtig. Was wir aber brauchen, ist eine qualitativ hochwertige Beratung und die lässt sich nicht durch ein pauschales Verbot von Provisionen erreichen.
Wir müssen mehr Transparenz schaffen. Der Kunde muss ausreichend und transparent informiert werden, ob die Beratung gegen ein Entgelt erbracht wird und welche Gebühren sich damit verbinden. Außerdem ist es wichtig sicherzustellen, dass weder Gehaltsstrukturen noch Provisionen Anreize enthalten, dass ein Berater im Eigeninteresse und nicht im Interesse des Kunden berät. Auch dies muss zukünftig von den Firmen sichergestellt werden.
In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Christa Klaß