Frage an Christa Klaß von Dr. Gerhard S. bezüglich Umwelt
Guten Tag Frau Klaß,
das letzte Mal sind wir uns in Wiesbaden bei der Veranstaltung von Julia Klöckner begegnet.
Ich habe eine Frage zum "Transparenten Verwaltungshandeln". Wir haben mit unserem Verein "Lebensraum Untere Nahe" Probleme mit der Firma Gaul, die in unmittelbarer Nähe zum Dorf Rümmelsheim auf ca. 5 ha Fläche ca. 40 Meter tief Kies gefördert hat und später verfüllte. Auf alle Fragen an das zuständige Landesamt für Geologie und Bergbau zur Verfüllung erhielten wir abweichende Antwort, wie: es handelt sich um ein laufendes Verfahren, wir können keine Auskunft geben.
Im Sommer letzten Jahres wurde der Entwurf des Abschlußbetriebsplans von Gaul dem Bergamt vorgelegt. Wir als Verein bekamen diesen Entwurf nicht. Er wurde erst durch Behandlung des Entwurfs im Gemeinderat, in dem ich auch als Fraktionsvorsitzender der CDU bin, öffentlich. Damit konnte ich mich an das Bergamt wenden mit massiven Wünschen, weil nur eine Probe gezogen wurde und in dieser Wasserprobe PAK = krebserregende Stoffe enthalten waren.
Trotz mehrfacher Schreiben, Gespräche mit dem Direktor des Bergamts und mit Minister Hering haben wir auf keine einzige Frage eine Antwort erhalten.
Ich möchte mich jetzt an die EU wenden und den Fall zur Anklage bringen.
An wen muß ich mich wenden? Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Viele Grüße
Gerhard Stumm
Sehr geehrter Herr Stumm,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich zu Ihrem Problem keine konkrete Lösung anbieten, aber vielleicht helfen Ihnen die folgenden Informationen weiter:
In der vergangenen Legislaturperiode habe ich als Berichterstatterin für meine Fraktion, der Europäischen Volkspartei, die Beratungen über Richtlinie zur Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie geführt. (RL 2006/21/EG). Die Richtlinie ist im Jahr 2006 in Kraft getreten und musste innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten sind für die Einhaltung verantwortlich.
Mit dieser Richtlinie wurden Maßnahmen eingeführt, mit denen durch die Bewirtschaftung von Abfällen aus der Bergbauindustrie die negativen Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Risiken für die menschliche Gesundheit so weit wie möglich vermieden oder reduziert werden sollen.
Artikel 8 der Richtlinie regelt die Beteiligung der Öffentlichkeit und Artikel 20 die Bestandaufnahme stillgelegter Abfallentsorgungseinrichtungen.
Außerdem fällt die Beiwirtschaftung von mineralischen Abfällen unter die Umwelthaftungsrichtlinie, die, auf der Grundlage des Verursacherprinzips, einen Rahmen für die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden bildet.
Ich schlage Ihnen vor, sich unter Bezugnahme auf diese Richtlinie an das zuständige Landesamt zu wenden.
Mit freundlichen Grüssen
Christa Klass