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Christa Klaß
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Frage von Natalia R. •

Frage an Christa Klaß von Natalia R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Frau Klaß!

Ich habe eine Frage zum Thema Zusatzstoffe in Lebensmitteln, die gefährlich für die Gesundheit sind. Einige Farbstoffe lösen Allergien aus, bei weiteren fehlen geeignete toxikologische Daten zu einer eindeutigen Bewertung. Azofarbstoffe werden in verschiedenen Studien mit Hyperaktivität von Kindern in Verbindung gebracht. Aus diesem Grund wurden alle Hersteller gesetzlich dazu verpflichtet, bei Produkten, die die Farbstoffe E 102, E 104, E 110, E 124 oder E 129 enthalten, den Warnhinweis: "kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken" anzubringen.

Ich möchte gerne ausführliche Information zu diesem Gesetz, und die Hauptfrage ist, ob dieses Gesetz umgesetzt ist? Wann?
Falls ja, warum halten sich die Hersteller nicht an die gesetzlichen Regeln? Welche Sanktionen sind für diesen Fall gedacht?

Das konnte ich im Internet noch lesen: Mehrere Studien brachten sie in Zusammenhang mit der Enstehung von Allergien, Konzentrationsdefiziten und Krebs. Nun haben sich der Ministerrat und das EU-Parlament auf einen Kompromiss geeinigt, um uns Verbraucher künftig besser vor den Risiken der Farbstoffe schützen zu können: Produkte mit Azo-Farbstoffen werden zukünftig mit einem Warnhinweis gekennzeichnet werden. Der Entwurf der TAZ dafür lautet: "Achtung! Dieses Produkt enthält Substanzen, die Allergien auslösen können." So oder zumindest so ähnlich werden die Sprüche vor allem auf Süßigkeiten und Limonaden lauten. Die schwedische EU-Parlamentarierin, Åsa Westlund hofft nun: "Kein Produzent wird lange versuchen, Waren zu verkaufen, auf denen so deutlich darauf hingewiesen wird, dass sie Allergien und Konzentrationsschwierigkeiten verursachen können."

Vielen Dank für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüssen

Natalia Rauch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rauch,

als Anlage sende ich Ihnen die Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe, die im Dezember 2008 verabschiedet wurde und im Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist und die Richtlinie hinsichtlich der Angabe der in Lebensmitteln enthaltenen Zutaten, die im Jahr 2003 verabschiedet sowie den dazugehörigen Bericht des Parlaments.

Verstöße gegen das Lebensmittelrecht werden von den zuständigen Landesbehörden überwacht und Gesetzeswidrigkeiten werden mit Strafen geahndet.
Die Erkenntnisse der Wissenschaft müssen Schritt für Schritt erarbeitet werden. Vieles können wir heute wissenschaftlich belegen, aber immer noch nicht alles. Gerade der Bereich der allergischen Reaktionen ist ein weites Feld. Zu unterschiedlich sind die Reaktionen. Ich selbst war Ende der neunziger Jahre die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments zur Kennzeichnung allergener Stoffe (Richtlinie hinsichtlich der Angabe der in Lebensmitteln enthaltenen Zutaten, siehe Anlage). In deren Anhang befindet sich eine Liste von Stoffen, die gekennzeichnet werden müssen, da sie erwiesener Maßen allergische Reaktionen auslösen.
Ich habe sehr intensiv auch mit dem Europäischen Verband der Allergiker gesprochen. Es war ein ausdrücklicher Wunsch, dass die Kennzeichnung "kann allergische Stoffe enthalten" nicht angebracht werden soll. Vielmehr wollen Allergiker objektiv informieret sein und nicht verunsichert werden. Mit einer "kann- Kennzeichnung" könnte sich die Lebensmittelindustrie aus der Verantwortung ziehen, aber für Allergiker bliebe nichts mehr, womit sie sich bedenkenlos ernähren können.
Die Liste der Kennzeichnung allergener Stoffe ist offen. Sie wird laufend nach neusten wissenschaftlich belegten Erkenntnissen fortgeschrieben. Das bedeutet, dass sie erweitert, aber auch verkürzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Klaß