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Christa Klaß
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Frage von Jennifer K. •

Frage an Christa Klaß von Jennifer K. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag,

ich hab mal eine Frage zu diversen Gewinnbenachrichtigungen.
Da solche unseriösen "Firmen" immer öfter mit Anrufen, Briefen oder vor allem auch E-Mails nerven, bin ich nun mal auf das Gesetz gestoßen, das man den Gewinn einklagen kann, wenn aus dem Schreiben eindeutig hervorgeht, dass man auch wirklich gewonnen hat!
Allerdings weiß ich auch, dass die Prozesse da sehr unterschiedlich ausgehen und man als Kläger ja die laufenden Gerichtskosten selber zahlen muss.

Da aber meine Eltern Hartz IV- Empfänger sind (mein Vater hat nach 30 Jahren Arbeit jetzt Herzprobleme) und ich in der Ausbildung bin, könnten wir uns das gar nicht leisten.
Das Geld aus solchen "tollen" Gewinnmitteilungen jedoch könnte man ja gut gebrauchen.

Kann man da denn nicht trotzdem dagegen vorgehen? Mir würde es schon reichen, wenn solche Firmen wenigstens strafrechtlich verfolgt werden, und uns Verbraucher nicht mit ständigen Gewinnmitteilungen bombardieren. Dabei gibt es nämlich immer noch viele Unwissende, die darauf eingehen und damit in die Kostenfalle tappen. Es muss doch möglich sein, irgendwie dagegen vorzugehen.
Auch wenn ich meinen sehr großzügigen Gewinn nicht erhalte.

Mit freundlichen Grüßen

J. König

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau König,

auch ich ärgere mich regelmäßig über dubiose Gewinnbenachrichtigungen in meinem Briefkasten und über Rufnummernmissbrauch.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es zwar einen Paragraph zu Gewinnzusagen (§ 661a BGB: Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten). Dieser Paragraph ermöglicht es theoretisch Gewinnzusagen einzuklagen. Allerdings sind die Firmen in den meisten Fällen sehr schwer zu fassen, da dahinter oft unbekannte Briefkastenfirmen stecken.
Daher halte ich mich bei diesen Betrügereien an die Ratschläge von Polizei und Verbraucherzentralen und lasse mich erst gar nicht auf solche falschen Versprechen ein.
http://www.polizei-beratung.de/file_service/misc/Gewinnbenachrichtigungen+%5b2009_02_09%5d.pdf
http://www.vzb.de/UNIQ124282005628565/link546701A

Mit freundlichen Grüßen
Christa Klaß