Frage an Christa Klaß von Ottmar M. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Guten Tag Frau Klaß,
offensichtlich haben Sie meine Fragen nicht richtig verstanden. Sie sollten nicht wiederholen, dass nur mittels Gentechnik der Hunger bekämpft werden könne, sondern erklären, warum durch gentechnisch veränderte Pflanzen Hunger und Mangelernährung bekämpft werden können, während in der EU Flächen stillgelegt wurden, um keine Überschüsse zu produzieren, die nicht zu vermarkten sind. Sie sollten erklären, ob es moralisch sei, die Nahrungsmittelproduktion mittels Stilllegung zu drosseln, während anderswo Menschen hungern! Die Stilllegungsverpflichtung in der EU wurde jetzt nur aufgehoben, weil der Absatz gesichert schien und nicht, um den Hunger in der Welt zu bekämpfen! Jeder Landwirt kann weiterhin Flächen stilllegen und tut es auch, wenn die Produktion unrentabel ist! Die EU setzt im Agrarbereich voll auf Marktwirtschaft und nicht auf die Bekämpfung des Hungers! Handelt es sich hier nicht vielmehr um ein Verteilungsproblem? Deshalb nochmals: Woher sollen die Bedürftigen in Afrika und Asien das Geld haben, um teure Gentechniklebensmittel zu kaufen? Woher wissen Sie denn, dass Gentechnik keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt hat? Langzeitstudien gibt es doch gar nicht! Weshalb müsste der Spritzmittelaufwand ohne Gentechnik dramatisch steigen? Herbizidresistente Pflanzen erfordern weiterhin einen hohen PS-Aufwand! Bt-Mais erfordert ebenfalls den gleichen PS-Aufwand wie konventioneller Mais! Kennen Sie sich auf diesem Gebiet überhaupt aus? Herrn Blauer erklärten Sie, dass man nicht internationalen Konzernen den Weltmarkt überlassen darf. Warum zählen Sie dann die Konzerne und sonstige Einrichtungen auf, die auf dem Gebiet forschen, statt zu erklären, wie Sie verhindern wollen, dass die Konzerne den Markt beherrschen? Wie, Frau Klaß, soll sichergestellt werden, dass Landwirte, die keine GVO anbauen wollen, dies auch uneingeschränkt tun können? Auch diese Frage haben Sie nicht beantwortet!
O. Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
wir haben jetzt beide unsere Argumente ausgetauscht und die gegenseitigen Positionen zur Kenntnis genommen. Auf einen gemeinsamen Nenner werden wir nicht kommen. Zur Information sende ich Ihnen die Aussagen der CDU zur Grünen Gentechnik. Diese teile ich voll und ganz und wende mich entschieden gegen die, auf dem Rücken der Biowissenschaften ausgetetragenen, forschungs- und fortschritsfeindlichen Debatte, die mir den diffusen Ängsten der Menschen spielt und eine Verbesserung der weltweiten Ernährungslage aufgrund effizienter Technologien diskreditiert.
Grüne Gentechnik
Angesichts der großen Chancen, die die Gentechnik in Bezug auf die sichere Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung, die Verbesserung der Lebensmittelqualität sowie auf eine umweltfreundliche Versorgung mit Energie und Rohstoffen hat, wollen wir die Zukunftsoption "Grüne Gentechnik" offen halten und ihre Potentiale ausloten.
Forschung zur Grünen Gentechnik
Die CDU setzt auf die Erforschung der Grünen Gentechnik. Ziele sind z. B. die Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln zur Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Anbaus, die Verbesserung ernährungsphysiologischer Eigenschaften und die Reduzierung Allergie auslösender Inhaltsstoffe, die Verbesserung von technischen Eigenschaften nachwachsender Rohstoffe und die Züchtung von Energiepflanzen. Auch geht es um die Bewältigung der Folgen des Klimawandels, d. h. die Züchtung von Pflanzen, die mit Trockenheit zurechtkommen und auf salzigen Böden wachsen.
Ein großer Teil der Fördermittel fließt in den Bereich der biologischen Sicherheitsforschung. Wir wollen ein hohes Sicherheitsniveau in der Grünen Gentechnik durchsetzen und in Deutschland die Fragestellungen bearbeiten. Nur so können wir die Sicherheit der Grünen Gentechnik auch auf internationaler Ebene aktiv mitbestimmen und gestalten. Mit der Novelle des Gentechnikrechts 2008 sind die Forschungsbedingungen verbessert worden. Erleichterungen gibt es insbesondere für wissenschaftliche Arbeiten im Labor und bei kontrollierten Freisetzungsversuchen. Gentechnische Laborversuche in den unteren Sicherheitsklassen, in denen kein oder nur ein sehr geringes Risiko besteht, können unmittelbar nach der Anzeige bei der zuständigen Behörde - ohne weitere Wartezeit - beginnen. Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) ist wieder überwiegend wissenschaftlich besetzt. Das Verfahren für Forschungsfreisetzungen mit gentechnischen Pflanzen, für die bereits genug Freilanderfahrung existiert (i.d.R. Wiederholungsversuche), ist vereinfacht und rechtlich verbindlich abgesichert worden. Erntegut aus Freisetzungen bzw. angrenzenden Flächen darf thermisch oder industriell, z.B. in Biogasanlagen, verwertet werden und muss nicht mehr kostspielig und ökologisch bedenklich durch Hochdruckdämpfe zerstört werden.
Anwendung der Grünen Gentechnik
Die CDU ist der Auffassung, dass die Grüne Gentechnik nach einer erfolgreichen Forschung auch in Deutschland praktisch umgesetzt werden soll. Allerdings steht über jeder Anwendung der Grundsatz: "Sicherheit und Unbedenklichkeit haben gegenüber wirtschaftlichen Überlegungen Vorrang". Sowohl wissenschaftliche Freisetzungsversuche als auch der Anbau gentechnisch gezüchteter Pflanzen werden nur zugelassen, wenn gesundheitliche Unbedenklichkeit für Mensch und Tier sowie Umweltfreundlichkeit in einem strengen Prüfverfahren bestätigt werden. 2008 wurden weltweit 125 Mio. Hektar gentechnisch gezüchtete Pflanzen angebaut, was mehr als 2,5 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Erde entspricht. Die Steigerungsraten liegen um die 10 Prozent jährlich. In Europa ist nur eine Sorte gentechnisch gezüchteter Mais grundsätzlich zum Anbau zugelassen. Diese heißt MON 810 und produziert ein Bakterieneiweiß gegen den Maiszünsler, das im Ökolandbau als natürliches Pflanzenschutzmittel gespritzt wird. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat für 2009 den Anbau von MON 810 in Deutschland aus Vorsorgegründen ausgesetzt, gleichzeitig aber betont, dass es sich hierbei nicht um eine Grundsatzentscheidung gegen die Grüne Gentechnik handelt, sondern um eine Einzelfallentscheidung, die nur den kommerziellen Anbau dieser Sorte betrifft. Forschungsarbeiten zur Grünen Gentechnik sind davon nicht betroffen.
Kennzeichnung
Die CDU will, dass der Verbraucher die freie Wahl hat. Dafür ist eine klare Lebensmittelkennzeichnung wichtig. Nach den EU-Vorschriften müssen Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder hergestellt sind bzw. aus Mischungen mit ihnen oberhalb eines Schwellenwertes für eventuelle Verunreinigungen von 0,9 Prozent als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. In Deutschland gibt es seit 1998 auch die Möglichkeit der Kennzeichnung gentechnikfreier Produkte mit dem Label "Ohne Gentechnik". Diese freiwillige Kennzeichnung ist nun vereinfacht worden. Zwar bleibt es dabei, dass das Endprodukt keine Gentechnik mehr enthalten darf - nicht einmal Spuren oder Verunreinigungen. Auch gilt weiterhin grundsätzlich, dass bei der Herstellung keine Gentechnik verwendet wurde. Bei tierischen Produkten kann die Kennzeichnung nun aber schon erfolgen, wenn die Tiere drei bis vier Monate vor der Schlachtung oder Milchabgabe bzw. bei Legehennen sechs Wochen vor der Eiablage keine gentechnisch gezüchteten Futterpflanzen mehr gefressen haben. Gentechnisch hergestellte Tierarzneimittel und veränderte Futterzusätze, wie z.B. Vitamine, sind aber erlaubt. Die CDU favorisiert eine Kennzeichnung, die auch berücksichtigt, wenn Gentechnik in der Tiermedizin oder bei Futterzusätzen eingesetzt wird. Eine solche Regelung würde noch mehr Klarheit für die Verbraucher bringen, wird bisher vom Koalitionspartner, der SPD, abgelehnt.
EU-Zulassungsverfahren
Auf EU-Ebene sterben wir ein stärker wissenschaftsbasiertes und pragmatisches Zulassungsverfahren für den Anbau gentechnisch veränderter Sorten und den Import von gentechnisch gezüchteten Futterpflanzensorten an. Bisher liegt die Entscheidung letztlich bei Kommission und Rat. Die CDU setzt sich dafür ein, dass die Zulassung auf eine unabhängige wissenschaftliche Behörde - analog zur Europäischen Arzneimittelbehörde - übertragen wird und damit frei von politischem Einfluss erfolgen kann. Vor allem sind allein an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierte und zeitlich kalkulierbare Verfahren für die Importzulassung von Sojafuttermitteln zur Sicherung der Eiweißversorgung in der tierischen Veredlung in Europa notwendig. Zu einer praxisgerechten Ausgestaltung gehören auch Toleranzschwellenwerte für geringfügige Verunreinigungen mit in Drittländern schon zugelassenen Sorten.
Freundliche Grüße
Christa Klaß