Das Foto zeigt die Bundestagsabgeordnete der Grünen Chantal Kopf.
Chantal Kopf
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Verena S. •

Wie stehen Sie zur Reform des Gemeinsamen Eurpäischen Asylsystems?

Am 28.04.23 hat die Regierung ihre Poistion zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems veröffentlicht. Damit stimmt sie einer massiven Verschärfung des Asylrechts zu. Dies wiederspricht den im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen der Standards.
Was ist Ihre Meinung dazu und werden Sie sich im Bundestag dazu positionieren?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau. S.,

den Status Quo der europäischen Asylpolitik finde ich unerträglich, vor allem, wenn man sich die reale Situation der Schutzsuchenden – Männer, Frauen, Familien – in den Lagern an den Außengrenzen ansieht. Es ist deshalb richtig, jede Chance zu nutzen, Verbesserungen und eine gemeinsame Verantwortungsübernahme in der EU zu erreichen. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung im Sinne unserer humanitären Positionen in den schwierigen Verhandlungen auf EU-Ebene eingebracht und sich am Ende nach einer schweren Abwägung dazu entschieden, im Rat der Innenminister*innen der Ratsposition zuzustimmen. Wir konnten unter anderem das sogenannte „Ruanda-Modell“ verhindern und haben zudem nun zum ersten Mal einen verbindlichen Solidaritätsmechanismus als Einstieg in eine faire Lastenverteilung. Das war angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der EU nur möglich mit der grundsätzlichen Zustimmung zu Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen. Die Bundesregierung hat sich hierbei vehement für Ausnahmen für Familien mit Kindern eingesetzt und war mit dieser Position leider fast vollständig alleine – wir Grüne müssen und werden jetzt im weiteren Verfahren auf EU-Ebene, insbesondere im Europaparlament, für weitere Verbesserungen wie eine Ausnahme für Familien mit minderjährigen Kindern kämpfen.

Klar ist für mich: Europäische Asylrechtsverschärfungen sind keine Antwort auf die Überlastung der Kommunen, die akut konkrete Unterstützung bei Unterbringung und Integration benötigen. Ein wichtiger Schritt ist in diesem Sinne der „Spurwechsel“, den wir mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz vereinbart haben. Er ermöglicht es Menschen, die sich bereits in Deutschland in einem Asylverfahren befinden (Stichtag 29.03.2023), einer Beschäftigung nachzugehen und so von der Asyl- in die Erwerbsmigration zu wechseln, dies wird die Kommunen spürbar entlasten und die Integration stärken.

Mit freundlichen Grüßen
Chantal Kopf

 

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