Frage von Birgit F. • 24.08.2024

Antwort ausstehend von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Pressefoto/Grüne im Bundestag/S. Kaminski/CC BY-ND 3.0 DE
Eine abschließende Entscheidung trifft das zuständige Standesamt in Ihrer Gemeinde in Baden-Württemberg. Ihre doppelte Staatsbürgerschaft stellt dabei grundsätzlich kein Hindernis dar.
Solange die Grenzen der Legalität gewahrt werden, muss unsere Demokratie andere Meinungen aushalten, beispielsweise auch die Ablehnung der Haustierhaltung im Generellen – auch wenn ich es selbst völlig falsch finde