
zur Bepreisung von agrarrelevanten Treibhausemissionen gibt es verschiedene Ansätze, die jeweils Vor- und Nachteile aufweisen. Dabei können exemplarisch sowohl eine konkrete Besteuerung produktionsbedingter THG-Emissionen, wie z. B. eine spezifische Abgabe auf den Düngemittelverbrauch, als auch eine grundsätzliche Verbrauchssteuer für tierische Produkte einen signifikanten Beitrag zur gezielten Reduzierung spezifischer Emissionen leisten.