Sehr geehrter Herr Özdemir, Sie sind einer der InitiatorInnen des 2002 in Kraft getretenen Prostitutionsgesetzes. Wie beurteilen Sie aus heutiger Sicht Ihr damaliges Engagement ?
MfG Bernd H.
Ich habe das 2002 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz unterstützt und öffentlich verteidigt. Jedoch muss ich klar festhalten, dass ich weder Haupt- noch tatsächlicher Mitinitiator des Gesetzes gewesen bin. Ich unterstütze die Grundidee, der Prostitution die Sittenwidrigkeit abzuerkennen und Prostituierten den Zugang zur Sozialversicherung zu ermöglichen. Im Jahr 2017 sollte unter Führung von Union und SPD mit dem Prostituiertenschutzgesetz nachgeschärft werden. Dieses Gesetz beinhaltete jedoch primär gewerberechtliche Vorgaben, so etwa zur Betriebserlaubnis sowie Gesundheitsberatung. Heute stufe ich das Vorgehen sicherlich kritischer ein und habe auch Verständnis für Stimmen, die sagen, dass es eine "freie" Prostitution nicht gibt und auch durch die gesetzlichen Vorgaben nicht ermöglicht wird. Für entsprechende Verschärfungen wäre ich persönlich offen. Aber der Grundgedanke des Prostitutionsgesetzes, nämlich die rechtliche und soziale Position der Prostituierten zu verbessern, ist nach wie vor der richtige. Es bedarf hier einer Anpassung, um den Betroffenen den gebotenen Schutz zu gewährleisten.