Frankreich hat 2021 ein Gesetz erlassen, dass die Haltung und Nachzucht von Meeressäugern wie Orcas und Delfinen in Gefangenschaft langfristig verbietet! Was hindert Sie, es auch zu tun?
Die Haltung und der Umgang mit Tieren müssen ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen sein. Den Tieren dürfen keine Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen. Diese Grundsätze sind in § 1 und § 2 des Tierschutzgesetzes für alle Tiere rechtsverbindlich verankert. Im Falle von zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen ist zudem die Sachkunde der verantwortlichen Personen nachzuweisen (§ 11 Tierschutzgesetz).
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat, um die allgemeinen Vorgaben des Tierschutzgesetzes zu konkretisieren, unter anderem das „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ herausgegeben. Dieses Gutachten dient sowohl den Tierhaltenden als auch den zuständigen Behörden der Länder als Orientierungshilfe. Ob die Haltung der von Ihnen angesprochenen Tierarten den tierschutzrechtlichen Anforderungen entspricht, entscheiden im konkreten Einzelfall die zuständigen Behörden vor Ort.