Frage an Cem Özdemir von Heinrich D. bezüglich Familie
Warum gibt es eine Beitragsmessungsgrenze für Sozialabgaben und müßte diese abgeschafft werden?
Grund der Frage:
Ich bin 57 Jahre, verh. und liege mit dem Einkommen und dem meiner Frau über der Beitragsbemessungsgrenze.
Meine Kinder sind berufstätig, haben Familie und liegen unter der Beitragsbemessungsgrenze.
Ich zahle, in Bezug zu meinem Enkommen, prozentual weniger an Sozialabgaben wie z. b. Krankenkasse, Arbeitslosenvers. usw. Meine Kinder zahlen den vollen Beitragssatz.
Das halte ich für unsozial.
Warum wird höheres Einkommen über die Beitragsbemessungsgrenze freigestellt? Warum zahlt der Kleinverdiener bis zur Beitragsbemessungsgrenze voll?
Wenn Sie diese beiden Fragen beantworten, hätte ich gern gewusst, ob Sie für die Abschaffung dieser Beitragsbemssungsgrenze sind.
Ich kann mir höhere Beiträge leisten; meine Kinder haben mit den vollen Abzügen ihr Problem.
Gruß
Heinrich Dammann
Sehr geehrter Herr Dammann,
die Beitragsbemessungsgrenze führt dazu, dass Einkommen über diese Grenze hinaus nicht sozialversichungspflichtig sind. Auf diese Weise werden die Beiträge zu den Sozialversicherungen gedeckelt. Die Grenze wird jährlich von der Bundesregierung neu festgelegt. Solche Grenzen gelten für alle Sozialversicherungen.
Historisch hat dieses System seinen Ursprung darin, dass nur jene Beschäftigten in den Schutz der Sozialversicherungen einbezogen werden sollten, die als bedürftig galten. Alle übrigen Beschäftigten sollten privat für ihre Lebensrisiken vorsorgen.
Bei Personen mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze wurde unterstellt, dass diese keinen oder zumindest keinen über diesen Beitrag hinaus gehenden Schutz durch die Sozialkassen benötigen.
Wir wollen die Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung machen. Auch Selbstständige sollen in sie einbezogen werden. Vor allem aber sollen Beiträge auf alle Einkommen erhoben werden und nicht nur, wie bisher, auf Löhne und Gehälter. Da der Anteil der Kapitaleinkommen an den gesellschaftlichen Einkommen in den letzten 15 Jahren deutlich gewachsen ist und absehbar weiter wachsen wird, erhoffen wir uns davon mehr Stabilität in der Rentenfinanzierung.
Das grüne Modell für die Sozialversicherungen sieht vor, dass erst ab einem Bruttoeinkommen oberhalb von 2.000 Euro die volle Last der Sozialversicherungsabgaben von zusammen rund 40 Prozent anfallen sollen. Für alle Einkommen bis 2.000 Euro sollen die Beitragssätze dagegen langsam und stufenlos ansteigen.
Im Gesundheitssystem wollen wir die gesetzlichen und die privaten Krankenkassen zu einer Bürgerversicherung weiter entwickeln. Alle Einkunftsarten, auch Vermögenseinkommen, Gewinne und Mieteinkünfte sollen in die Finanzierung der Bürgerversicherung einbezogen werden. Damit durch die Heranziehung weiterer Einkommensarten nicht vor allem kleine und mittlere EinkommensbezieherInnen belastet werden, wollen wir für die zusätzlichen Einkommensarten Freigrenzen einräumen und die Beitragsbemessungsgrenze moderat anheben.
Mit freundlichen Grüßen
Cem Özdemir
www.cem-stuttgart.de