Gemäß Anfrage obliegt die im Koalitionsvertrag (Bund) vereinbarte Kappungsgrenze von 11% bei Mieterhöhungen von 3 Jahren den Ländern. Warum schiebt der Rot-Grüne Senat die Verantwortung nach Berlin ?
Anmerkung: die Recherche deckt sich mit einer Anfrage beim Mieterbund,
"Zitat: Die Umsetzung obliegt den Ländern..." (Zitat Ende)
Sehr geehrter Herr D.
vielen Dank für Ihre Frage.
Mietrecht ist Bundesrecht. Hamburg nutzt alle bestehenden rechtlichen Möglichkeiten aus und setzt sich regelmäßig für eine Verschärfung im Mietrecht auf Bundesebene ein. In Hamburg gilt beispielsweise eine abgesenkte Kappungsgrenze, eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung in Eigentumswohnungen und die verschärfte Mietpreisbremse sowie ein ausgebauter Wohnraumschutz, um Wohnungen auch zu Wohnzwecken zur Verfügung zu stellen. Die von Ihnen angesprochene Kappungsgrenze ist in § 558 BGB Absatz 3 geregelt. Dort sind nach wie vor 20 bzw. 15 % in angespannten Wohnlagen festgeschrieben.
Der Senat hat die angespannte Wohnlage für die gesamte Stadt festgestellt. Leider hat das für Mietrecht zuständige Bundesjustizministerium unter Herrn Buschmann (FDP) noch immer keinen Entwurf für die im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbarten mietrechtlichen Verbesserungen vorgelegt, zu denen auch die von Ihnen angesprochene Absenkung der Kappungsgrenze auf 11 Prozent gehört. Hamburg kann erst nach Änderung der bundesrechtlichen Vorgaben die sogenannte Kappungsgrenzenverordnung anpassen und neu erlassen. Wir werden aber weiterhin nicht locker lassen und alle Möglichkeiten nutzen, damit die notwenigen rechtlichen Änderungen im Bund zügig umgesetzt werden.
Sollten Sie weitere Fragen haben schreiben Sie mir gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Cem Berk
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Cem Berk
Abgeordneter der Hamburgischen Bürgerschaft
Wahlkreis Tonndorf, Jenfeld, Marienthal, Eilbek, Wandsbek
SPD-Fraktion Hamburg
015123484696