Frage an Carsten Träger von Andrea N.
Lieber Carsten Träger,
bitte beteiligen Sie sich doch an der Fracking-Umfrage und ich hoffe im Namen der zukünftigen Generationen und auch aufgrund meines Eindruckes von Ihnen beim letzten Wahlkampf, dass Sie hierzu eine Meinung haben. Es muss nicht die meine sein, aber ich würde schon gerne wissen, wie mein Landkreis zu diesem Thema steht!
Lieber Gruß
Andrea Neß
Liebe Frau Neß,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
In den letzten Wochen habe ich in Fürth 1.500 Unterschriften und in Berlin gemeinsam mit weiteren Kollegen aus dem Umweltausschuss 450.000 Unterschriften gegen Fracking in Deutschland entgegen genommen. Bitte seien Sie versichert, dass ich diese massiven Bedenken sehr ernst nehme. Die Befürchtungen haben Gewicht.
Allerdings ist ein schlichtes Verbot von Fracking nicht einfach umsetzbar. Zum einen gibt es gegen einen solchen Schritt verfassungsrechtliche Bedenken, zum anderen wird Fracking bereits seit längerer Zeit angewandt - und zwar vollkommen legal, denn nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Regelungspaket soll das geändert werden. Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind daher ein längst überfälliger und wichtiger Schritt.
Oberstes Ziel muss es dabei sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf zieht extrem enge Grenzen für den Einsatz der Fracking-Technologie und ist daher ein deutlicher Fortschritt im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage. Von der bereits seit vielen Jahren betriebenen Erdgasförderung in Niedersachsen abgesehen, lässt der neue Gesetzentwurf vereinfachend gesagt nur die oben angesprochenen Probebohrungen unter sehr strengen Umweltauflagen zu.
Wir ringen mit unserem Koalitionspartner nun um die Frage: Wie geht es weiter NACH den Probebohrungen? Entsteht durch sie automatisch ein Anspruch der Industrie, dass sie dann auch zu kommerziellen Zwecken fracken darf?
Ich bin der Meinung, dass dieser Automatismus nicht entstehen darf. Ich poche auf den Parlamentsvorbehalt, d.h. die letzte Entscheidung soll beim Deutschen Bundestag liegen. Für die Klärung dieser zentralen Frage nehmen wir uns über die Sommerpause noch etwas mehr Zeit . Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben.
Herzliche Grüße
Ihr Carsten Träger