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Carsten Träger
SPD
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Frage von Mike K. •

Wie stehen Sie zur Homöoapthie und wie werden Sie in Zukunft mit Corona und anderen Infektionskrankheiten umgehen? Wie stehen Sie zur Einschränkung von Grundrechten, wie Nachteile für Ungeimpfte, etc?

Wie stehen Sie zu einem für alle Abgeordneten verpflichtenden, transparenten Lobbyregister?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Keszler,

vielen Dank für Ihre Anfrage. In Deutschland entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen darüber, welche Leistungen sie ihren Versicherten erstatten. Soweit es um Fragen der Erbringung einer bestimmten Leistung, z. B. homöopathischer Arzneimittel als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung geht, ist es letztlich die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) den Nutzen nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin, die medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten. Die Krankenkassen können derzeit die Kosten für homöopathische Arzneimittel übernehmen. Die SPD plant in diesem Bereich keine Änderungen. Komplementärmedizinische Behandlungsmethoden sind aber natürlich Bestandteil der medizinischen Praxis. Wir erkennen an, dass viele Menschen naturheilkundliche Verfahren als Ergänzung zur Schulmedizin wichtig finden und sich entsprechende Möglichkeiten wünschen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits im Jahr 2010 klargestellt, dass sie an der Homöopathie als Wahlleistung der gesetzlichen Krankenkassen festhält. Daran hat sich nichts geändert. Es gilt daher weiterhin, dass Homöopathie kein Bestandteil des gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalogs ist, die Krankenkassen sie aber als Wahlleistung anbieten können.

Die Corona-Pandemie hat uns an die Grenzen unserer Leistungsfähigkeit als Staat, aber auch als Gesellschaft gebracht. Ich denke, dass wir in Zukunft vermehrt auf ein funktionierendes System der Gesundheitsämter wert legen sollten. Gleichzeitig muss jede pandemische und epidemische Lage an der tatsächlichen Ausbreitungsrate, Letalität und Hospitalisation gemessen werden.

Es handelt sich bei den jetzigen Maßnahmen nicht etwa um eine Benachteiligung oder eine Ausgrenzung von Nicht-Geimpften, sondern um die Ermöglichung für Geimpfte und Genesene wieder im Rahmen des Vertretbaren am öffentlichen Leben teilzunehmen. Ungeimpfte Personen haben weiterhin die Möglichkeit diese Rechte ebenso wahrzunehmen, wenn sie einen tagesaktuellen Test vorweisen können. Speziell für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können muss es möglich sein kostenlose Tests bereitzustellen. Hierüber besteht Einvernehmen über alle Parteigrenzen hinweg.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Träger

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