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Carsten Träger
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Frage von Barbara S. •

Frage an Carsten Träger von Barbara S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Träger,

Wann bekomme ich meine Grundrechte zurück?

Die derzeitigen Grundrechtseinschränkungen sind vor allem im Hinblick auf Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes unverhältnismäßig und nicht mehr zu akzeptieren, da sie auf Mutmaßungen und nicht gesicherten Erkenntnissen fußen.

Nicht der Bürger muss nachweisen, dass die Maßnahmen grundrechtseinschränkend sind, sondern derjenige, der die Grundrechte einschränkt, muss täglich nachweisen, dass diese Einschränkungen verhältnismäßig sind.

Erheben Sie sich und treten Sie für unsere Grundrechte ein. Nach Art. 38 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Sie als Abgeordneter des Deutschen Bundestages "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Beste Grüße,
B. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

danke für Ihre Nachricht, ich nehme Ihre Bedenken ernst. Allerdings teile ich Ihre Einschätzung, dass die Maßnahmen der Bundesregierung und die Länderregierungen unverhältnismäßig gewesen wären, nicht. Ich gebe Ihnen insofern Recht, dass es im Zuge der Bekämpfung der Pandemie zu Einschränkungen der individuellen Grundrechte gekommen ist und - nach den vollzogenen Lockerungen - teilweise noch kommt.
Allerdings teile ich nicht die Einschätzung, dass die getroffenen Maßnahmen überzogen waren oder gar nicht gründlich abgewogen. Ganz im Gegenteil bin ich parteiübergreifend jeder Person in den verschiedenen Regierungen dankbar, die in diesen Zeiten mit Augenmaß und sehr behutsam ihre Aufgaben wahrgenommen haben. Es ist ein Erfolg, dass es in Deutschland nicht zu ähnlich hohen Zahlen von Todesfällen gekommen ist. Nun ist die Zeit gekommen, dass wir schrittweise die Beschränkungen weiter lockern. Ich nehme an, dass dies in Ihrem Sinne ist.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Träger

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