Frage an Carsten Träger von Michaela F. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Träger,
nach den mir vorliegenden Informationen ist beabsichtigt, das Transsexuellengesetz an die neueren medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Einer der Eckpunkte wird dabei auch die Neugestaltung des Nachweises vorliegender Transsexualität und die damit einhergehende Straffung des gutachterlichen Verfahrens sein.
Im Hinblick auf die Situation von intersexuellen Menschen beabsichtigt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten. Die in diesem Gremium zu erwartenden Diskussionen und Lösungsansätze werden auch Wechselwirkungen zum Transsexuellenrecht enthalten.
Ich bitte Sie um Informationen darüber, wer der Arbeitsgruppe zum Thema Transsexualität angehört und inwieweit transsexuelle Menschen in den Entscheidungsprozess miteingebunden werden.
Vorab besten Dank und
Freundliche Grüße
Michaela Fischer
Sehr geehrte Frau Fischer,
die von Ihnen angesprochene Arbeitsgruppe im BMFSJF ist noch nicht eingerichtet. Leider kann ich Ihnen daher keine Auskunft zur Zusammensetzung dieser Arbeitsgruppe geben.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten 30 Jahren bereits in sechs Entscheidungen das bestehende Transsexuellengesetz in Teilen als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, zuletzt im Januar 2011. Das bestehende Gesetz ist nicht mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit vereinbar und in weiteren Punkten diskriminierend und stigmatisierend.
Im Wahl- und Regierungsprogramm der SPD erklären wir zum Thema Intersexualität: „Nicht jeder Mensch fühlt sich dem Geschlecht zugehörig, das bei der Geburt festgestellt wurde. Und nicht jeder Mensch wird eindeutig weiblich oder männlich geboren. Im Bewusstsein dieser Realität setzen wir uns für die Achtung der Menschenwürde, der geschlechtlichen Selbstbestimmung und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit trans- und inter-geschlechtliche Menschen ein“.
Selbstverständlich werden wir auch die Positionen und Argumente von Transsexuellen und Intersexuellen zu diesem speziellen Gesetzesvorhaben im Ministerium, aber auch im zuständigen Ausschuss, berücksichtigen. Ob es zu einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss kommt, und wer ggfs. als Sachverständiger geladen wird, obliegt dem Ausschuss, dem ich leider nur als stellv. Mitglied angehöre.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Carsten Träger