
(...) Entsprechend schwierig ist es auch, die einseitige Veränderung der Grenzen durch die Autonome Republik der Krim und Russland damit zu entschuldigen, dass die damaligen Bewohner über die Angliederung der Krim zur Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik nicht direkt selbst entscheiden konnten. Denn richtig ist, dass sich Russland und die internationaler Staatengemeinschaft mit dem Ende der Sowjetunion 1991 darauf geeinigt hat, dass die Grenzen zwischen den "Fortsetzerstaat" Russland und den nunmehr 14 unabhängige Staaten nicht verändert werden. (...)