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Carsten Sieling
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Frage von Hartmut P. •

Frage an Carsten Sieling von Hartmut P. bezüglich Umwelt

Lieber Herr Sieling,
Sie stehen für Solidarität auf unterschiedlichen Politikfeldern. Dazu gehört ja auch, dass sich alle im Sinne des Gemeinwohls an die gesetzlichen Auflagen halten. So ist jeder Betreiber eines Ofens aus guten Gründen (Gesundheits-, Klima-, Umweltschutz) verpflichtet, diesen vom Schornsteinfeger abnehmen und reinigen zu lassen. Dies passiert in einigen Bremer Kleingartenvereinen nicht: Nachbarn beschweren sich immer wieder, dass einige Parzellisten dort "alles verbrennen, was nur irgendwie qualmt und brennt" (Quelle: Gartenfreund, Februar 2019, S. VIII). Werden Sie etwas unternehmen, damit dies zeitnah beendet wird?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P.,

nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen müssen die Bezirksschornsteinfeger in regelmäßigen Abständen eine Feuerstättenschau auch für Kamine oder Öfen durchführen. Über das Ergebnis erhält der jeweilige Eigentümer der Parzellen einen Bescheid. Soweit erforderlich, wird der Eigentümer aufgefordert erforderlichen Reparaturen oder Nachbesserungen vornehmen zu lassen. Sollte er dieses unterlassen, können Zahlungen vom Eigentümer verlangt oder auf seine Kosten Maßnahmen durchgeführt werden (Ersatzvornahme). Nach unserer Einschätzung funktioniert diese Feuerstättenkontrolle sehr effektiv. Sollten Sie konkrete Beispiele haben, in welchen die Feuerstättenschau nicht regelmäßig durchgeführt wird, geben Sie uns diese bitte auf, wir werden dann eine konkrete Sachverhaltsprüfung über den Senator für Inneres veranlassen.

Was in Kaminen und Öfen verbrannt werden darf (im wesentlichen unbehandeltes Holz) ist in § 3 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt. Wer etwas anderes verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Soweit der Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau Hinweise darauf findet, dass unzulässige Brennstoffe verwandt wurden, wird ein solches Verfahren eingeleitet. Sollten Nachbarn oder Vereine entsprechendes feststellen, steht es ihnen frei, Anzeigen zu fertigen. Zumindest der Landesverband, aber auch viele Vereinsvorstände sind darüber informiert und informieren ihrerseits die Pächter über zulässige Brennstoffe. In letzter Konsequenz können bei wiederholten Fehlverhalten die Pachtverträge gekündigt werden.

Wir werden mit dem Landesverband erörtern, ob eine erneute und vertiefte Informationskampagne hierüber zielführend sein kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Sieling