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Carsten Sieling
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Frage von Norbert W. •

Frage an Carsten Sieling von Norbert W. bezüglich Umwelt

Seit genau 4 Jahren wird über den Kleingartenplan 2025 und damit verbunden (DA 422) über die Zukunft der Kaisenhäuser geredet. Abgesehen davon, daß Bremen kein Geld für den Abriss aller Häuser hat und die Wohnungsnot es geradezu verbietet, intakten Wohnraum zu vernichten (echte Schrottparzellen natürlich ausgenommen), frage ich Sie, warum Sie jetzt nicht zeitnah Rechtssicherheit schaffen für den Fortbestand der Kaisenhäuser? Diese Häuser sind damals mit einer S.-H.-Lizenz (Baugenehmigung) errichtet worden und haben nach ca. 70 Jahren der Duldung und nach neuester Rechtsprechung Bestandsschutz. Die Listen mit dieser Baugenehmigung befinden sich bei der Bauverwaltung. Sowohl das neueste Bundeskleingartengesetz als auch ein höchstrichterliches Urteil (BVerwG 4 CN 7.12 vom 11.07.2013) lassen Wohngebäude als Einsprengsel in Kleingartengebieten zu. Mit der Einführung der zertifizierten Sammelgrube gibt es auch keine Abwasserproblematik! Die Vereine könnten die leerstehenden Parzellen wieder verpachten und ohne dem Damoklesschwert eines teuren Rückbaus würden viele Menschen wieder Geld und Arbeit in solche Grundstücke investieren. Die Kleingartengebiete würden wieder belebt, sauber und sicherer! Also für alle Parteien eine Win-Win-Win-Situation! Auch müßte man sich über die Ansichten des Landesverbandes der Kleingärtner hinwegsetzen. Es gibt Vereine und viele Eigentümerparzellen, die mit diesem Landesverband keine Schnittstellen haben! Warum werden die neuesten Urteile und Möglichkeiten von der Politik und von der Verwaltung nicht öffentlich kommuniziert? Warum blockt die Verwaltung alles ab? Genau wie das Thema Wochenendgebiete in Kleingartengebieten, wo die Anträge seit 10 Jahren auf deren Tisch liegen! Können Sie zu diesem Thema belastbare Aussagen machen, ohne die üblichen Hinhalte-Floskeln?

Mit freundlichem Gruß, N. W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

im bundesweiten Vergleich der Großstädte verfügt Bremen über ein besonders großes Angebot an Kleingärten (bezogen auf die Bevölkerungszahl), zugleich müssen aber auch wir uns mit einer kontinuierlich sinkenden Nachfrage nach Kleingärten auseinander setzen.
Diese sinkende Nachfrage zeigt sich insbesondere im Bremer Westen, wo aktuell deutlich über 500 Parzellen nicht genutzt werden. Diese Gebiete gleichwohl attraktiv zu erhalten, fordert die betroffenen Vereine außerordentlich.
Dies war und ist der Hintergrund für unser politisches Ziel, einen Kleingartenentwicklungsplan zu erarbeiten, der zukunftsfähige Lösungen für die künftige Gestaltung der vom wachsenden Leerfall betroffenen Gebiete enthalten soll.
Als Ursache für den derzeitigen, leider noch nicht sehr weit gediehenen Stand der Erarbeitung sind zum einen die doch zeitaufwendigen vorbereitenden Arbeiten zu nennen, zum anderen aber auch der Umstand, dass es noch unterschiedliche Haltungen zur grundsätzlichen Zielorientierung gibt: sollen sich die bisherigen Kleingartengebieten im Bremer Westen komplett zu einem sogenannten „Landschaftspark West“ ohne jegliche Anteile von Wohnbebauung entwickeln oder – und dafür spreche ich mich aus - soll es auch die Möglichkeit geben, Teile dieser Flächen für den Wohnungsbau nutzen, deren Verkaufserlöse dann vollumfänglich und in Absprache mit den betroffenen Vereinen für Attraktivitätsteigerungen genutzt werden können. In diesen Kontext gehört auch eine noch ausstehende Verständigung zur Weitergabe nutzbarer Kaisenhäuser.
Diese grundsätzliche Klärungen sind in den Koalitionsverhandlungen für die kommende Legislaturperiode herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Sieling
Bürgermeister