Frage an Carsten Sieling von Boris H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Sieling!
Leider tut sich Deutschland sehr schwer damit, Gesetze so zu formulieren, dass es für jeden gefahrlos möglich wird, ein freies oder offenes WLAN-Netz für alle interessierten anzubieten. In anderen Ländern, so stellt man fest, wenn man Reisen ins Ausland unternimmt, gibt es diese Schwierigkeiten nicht. Dort kann man an allen möglichen und unmöglichen Orten damit rechnen, sich in ein offenes WLAN einzuloggen und Internet-Zugang zu bekommen.
Wie ist Ihre Position zu diesem Thema, sollten wir nicht über unseren Schatten springen, die Gefahr von ein paar illegalen Downloads auf uns nehmen zu Gunsten einer sozialen, weitreichenden Verfügbarkeit von Internet? Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf werden sogar die wenigen aber engagierten Blüten, die es in diese Richtung gibt (freifunk), kaputt gemacht.
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Schöne Grüße
Sehr geehrter Herr Holscher,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de.
Ähnlich wie die Medien- und Netzpolitische Kommission der SPD, unterstütze ich eine schnelle Änderung des Telemediengesetzes, die klarstellt, dass WLAN-Anbieter über die Störerhaftung nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden können. Dabei scheint es wichtig, nicht zwischen gewerblichen, geschäftsmäßigen oder nichtgewerblichen und privaten Anbietern zu unterscheiden. Vielmehr sollten alle Betreiber von öffentlich zugänglichen Funknetzen als so genannte Accessprovider gleichgestellt werden mit großen Kommunikationsanbietern, die nicht für Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden können.
Bereits im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, dass in "den Städten die Voraussetzungen für kostenlose WLAN-Angebote" geschaffen werden sollen. Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag: "Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern).
Entsprechend kommt es jetzt darauf an, diese Vereinbarung umzusetzen und eine Klarstellung der Haftungsregelungen für WLAN-Anbieter zu erreichen. Der vom federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hierzu vorgelegte Entwurf muss jetzt sowohl in den Fachausschüssen des Bundestages sowie in den Fraktionen gründlich beraten werden.
Ziel muss es sein, die angestrebte Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter schnellstmöglich zu schaffen - es geht um Rechtssicherheit für Betreiber von WLAN-Netzen insbesondere im öffentlichen Bereich, wie Cafés, Praxen, Schulen, Museen, kommunalen Einrichtungen sowie andere öffentliche Einrichtungen, aber auch für Initiativen wie Freifunk.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Carsten Sieling