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Carsten Sieling
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Frage von Anke G. •

Frage an Carsten Sieling von Anke G. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Dr. Sieling,
als gebürtige Bremerin interessiert mich Ihre Meinung sehr. Seit meiner Geburt 1962 lebe und seit 1978 arbeite ich in Bremen. Ich erlebe intensiv die wirtschaftliche aber leider auch die notleidende Situation meines Landes mit.
Ist es nicht langsam an der Zeit den unsäglichen Länderfinanzausgleich wieder zu ändern ? Ich bin es leid immer wieder als armes Land (vor allem aus dem Süden der Republik) bezeichnet und verunglimpft zu werden. Hat nicht gerade Bayern sehr lang auch am Finanztropf von Bremen gehangen ? Sehr gern hätte ich die Änderung das die anfallenden Steuern (z.B. Einkommenssteuer) dort vereinnahmt werden wo sie anfallen und nicht dort wo der Wohn- oder Firmensitz ist (besonders Bremen ./. Niedersachsen). die Hälfte meiner z.T. sehr gut verdienenden Kollegen haben ihren Wohnsitz in Niedersachsen, besetzen aber in Bremen gut dotierte Stellen, bei einer doch recht hohen Arbeitslosenquote. Außerdem möchte ich, das bei der Gewährung von staatlichen Leistungen besser hingesehen wird. Wie erklären Sie sich die sozialen Netzwerke in denen Hilfeempfänger sich untereinander Tips geben nach Bremen zu gehen weil es dort am leichtesten ist Leistungen zu beziehen, da die Kontrollen sehr dürftig sind ?
Hilfe für wirklich Bedürftige sollte nich in Frage gestellt werden aber wie ist es mit den Kontrollen ? Der Mittelstand wird geschröpft und kann sich nicht wehren, das ist eine sehr traurige Situation wenn man dem Mittelstand angehört. Leider bin ich zu alt um auszuwandern, würde es aber ernsthaft in Erwägung ziehen.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Gebers,

vielen Dank für Ihre Fragen auf abgeordnetenwatch.de. Ich kann Ihren Unmut über die häufig populistisch geführte Debatte um den Länderfinanzausgleich gut verstehen. Gerne wird - gerade von den sogenannten „Geberländern“ - mit dem Finger auf Bremen gezeigt und so getan, als hätten wir unsere Hausaufgaben nicht gemacht und seien deswegen auf die Mildtätigkeit Dritter angewiesen. Das ist zwar falsch, wird aber gerade von den südlichen Bundesländern gerne in der politischen Auseinandersetzung instrumentalisiert.

Bremen ist nicht nur ein starker Wirtschaftsstandort und leistet mit seiner Hafeninfrastruktur einen wichtigen Beitrag für die deutsche Exportwirtschaft. Ohne die Bremischen Häfen gäbe es keinen Exportmeister Deutschland. Auch unsere Hochschulen leisten mit ihrer Forschung und mit der Lehre einen Beitrag weit über die Landesgrenzen hinaus. Gleichzeitig wird Bremen aber durch die bestehenden Regeln bei der Lohnsteuerzerlegung und der Umsatzsteuerverteilung besonders benachteiligt. Denn bei der Steuerverteilung wird die Steuerkraft Bremens wie bei keinem anderen Land durch Lohnsteuerzerlegung und Umsatzsteuerverteilung erheblich reduziert. Dieses muss dann im Finanzausgleich im engeren Sinne wieder aufgefüllt werden. Obwohl also Bremen das zweithöchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf im Ländervergleich hat, bewirkt diese ungerechte Steueraufteilung die starke Abhängigkeit vom Länderfinanzausgleich. Nicht zuletzt aus diesem Grund bin ich daher ganz bei Ihnen, was die Notwendigkeit einer Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen den einzelnen Bundesländern betrifft.

Im Koalitionsvertrag konnten wir uns diesbezüglich mit der Union darauf verständigen, die Bund-Länder-Finanzbeziehungen bis spätestens 2019 neu zu ordnen. Dabei werden wir uns sicherlich auch mit dem von Ihnen angesprochene sog. Wohnsitzprinzip beschäftigen müssen, um zu klären, wie man mit denjenigen Steuerpflichtigen umgehen soll, die zwar in Bremen arbeiten, ihren Wohnort aber in Niedersachen haben. Gerade aus Bremer Sicht gilt es darüber hinaus aber vor allem auch die Frage der strukturell bedingten Altlasten zu klären. Denn die Refinanzierung der Altschulden stellt nicht nur, aber auch für Bremen eine fortbestehende Last dar, die ein regional unterschiedlich hohes Zinsrisiko impliziert und die der dauerhaften Einhaltung der neuen Schuldenregel entgegensteht. Für gleiche Ausgangspositionen unter den Ländern bei Inkrafttreten einer neuen Finanzordnung sowie der Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 und teilweise sogar für die Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben, ist eine entsprechende Befreiung von stark überdurchschnittlichen (Vor-) Belastungen eine notwendige Voraussetzung, für die es eine tragfähige Lösung zu erarbeiten gilt, die auch die Kommunen beteiligt.

Dass dies in der gegenwärtigen Situation sicherlich nicht einfach ist, weil sich gerade die sog. Geberländer häufig als Zahlmeister stilisieren, ist richtig. Dennoch ist es gerade aus sozialdemokratischer Sicht unerlässlich das bundesstaatliche Solidarprinzip hochzuhalten, um nicht nur die Eigenstaatlichkeit der Länder grundsätzlich zu garantieren, sondern ebenfalls auch das im Grundgesetz definierte übergeordnete Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet überhaupt zu gewährleisten.

Noch eine Anmerkung zur Gewährung und Kontrolle staatlicher Leistungen. Vollkommen klar ist: Leistungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt. Eine konsequente Missbrauchsbekämpfung schützt sowohl die Interessen der Steuerzahler, die die Grundsicherung ja finanzieren, als auch die ehrlichen Leistungsempfänger. Daher ist es richtig, dass die Jobcenter Missbrauchsverfahren einleiten, wenn sie vermuten, dass z.B. Hartz-IV-Empfänger staatliche Leistungen zu Unrecht bezogen haben. Gleichzeitig muss aber ebenso darauf geachtet werden, dass gerade die Personen, die staatliche Leistungen völlig zu Recht beziehen, nicht unter falschen Druck und Verdacht geraten.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Carsten Sieling MdB