Frage an Carsten Sieling von Jochen M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Sieling,
die vielfältigen Erinnerungen an den Völkermord in Ruanda, die wir dieser Tage in allen Medien und in der politischen Öffentlichkeit erfahren, bringt mich auf die Frage: Werden Sie sich für eine Gedenkfeier im Deutschen Bundestag zum 24. April 2015, dem 100. Jahrestag des türkischen Völkermords an den Armeniern, einsetzen? Halten Sie es für erforderlich, die deutsche Verantwortung in dieser Frage neu zu bestimmen? Und halten Sie es für notwendig, aus dieser besonderen deutschen Verantwortung heraus endlich eine förmliche Anerkennung des Genozids von 1915 auszusprechen und die Politik des Leugnens und des diplomatischen Versteckspiels zu beenden?
Mit freundlichem Gruß
Jochen Mangelsen
Sehr geehrter Herr Mangelsen,
der Wunsch nach einer Gedenkfeier im Deutschen Bundestag zum 24. April 2015 anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Genozids an den Armeniern ist mir bekannt. Allerdings wurde hierüber bisher noch nicht final entschieden.
Für mich ist klar, dass sich gerade ein deutsches Parlament mit solchen Themen mit einer noch größeren Behutsamkeit auseinander zu setzen hat, als das vielleicht für andere Volksvertretungen in der Welt gelten mag. Wie Sie vermutlich wissen, hatte der Deutsche Bundestag aus Anlass des 90. Jahrestages der Ereignisse vom April 1915 einen ersten Versuch deutscher Politik unternommen, sich mit dem Schicksal des armenischen Volkes öffentlich auseinander zu setzen. Er hatte dies damals getan aus dem Bewusstsein eigener historischer Mitverantwortung und in der Überzeugung eines politischen Auftrags, der über das Erinnern hinaus der gemeinsamen Zukunft verpflichtet sein muss.
Sowohl die Forderungen als auch die Begründung diese Entschließungsantrages (15/5689), der damals gemeinsam von den Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP in den Deutschen Bundestag eingebracht worden war und der am 16. Juni 2005 einstimmig vom Deutschen Parlament verabschiedet worden ist, gelten für mich bis heute.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Carsten Sieling MdB