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Carsten Sieling
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Frage von Regina G. •

Frage an Carsten Sieling von Regina G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Sieling,

mit Ensetzen habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Bundespräsidialamt dem ehemaligen Bundespräsidenten Wulf vor Abschluß der staatsanwaltlichen Untersuchungen, die ja eingeleitet wurden, weil der Anfangsverdacht der Vorteilsnahme und anderer Fehlverhalten bestehen, bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen lebenslangen Ehrensold zugesagt hat.
Wer und was legitimiert das Bundespräsidialamt zu einer solchen Entscheidung?
Wird dort nicht zur Kenntnis genommen, aus welchen Gründen Christian Wulf ausgeschieden ist?
Was passiert mit der Entscheidung des Bundespräsidialamtes, wenn sich der Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft bestätigt und es zu einem Verfahren mit anschließender Verurteilung kommt?
Wie beurteilt der Deutsche Bundestag und speziell die SPD Fraktion dieses Verhalten und diese Entscheidung?

Für Ihre Antwort besten Dank vorab.
MfG
Regina Grimm

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Grimm,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Der Ehrensold für ehemalige Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland wird im Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten geregelt:

„Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder.“ – § 1 BPräsRuhebezG

Die Entscheidung über den Ehrensold und dessen Festsetzung ist eine gesetzesvollziehende Verwaltungsentscheidung, für die das Bundespräsidialamt zuständig ist. Es handelt sich um eine tatbestandlich gebundene Entscheidung, keine Ermessensentscheidung. Das Bundespräsidialamt befand, dass Wulff aus politische Gründen zurückgetreten sei.
Eine Aberkennung ist auch dann nicht möglich, sollte das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover zu einer Verurteilung Wulffs führen. Somit sind seine Ruhebezüge rechtens und unausweichlich.
Ich verstehe das Gefühl der Ungerechtigkeit, das viele Bürger in der Diskussion um weitere Vorzüge für den Bundespräsidenten a. D. haben. Daher sind die Abgeordneten der SPD dem Großen Zapfenstreich zu Ehren von Herrn Wulff ferngeblieben.
Die SPD Fraktion akzeptiert zwar die Entscheidung des Bundespräsidialamtes, spricht sich aber klar für eine Reformierung des Ehrensoldes aus. Christian Wullf ist auf Basis des jetzigen Rechtes Bundespräsident geworden. Ihm stehen damit rechtlich auch die Ruhebezüge zu. Eine Zusatzversorgung mit Büro, Mitarbeitern und Fahrer auf Lebenszeit aber lehnen wir ab. Wir bestehen im Haushaltsausschuss darauf, dass ihm diese Privilegien nicht zugesprochen werden.
Für die Zukunft ist es von großer Wichtigkeit, die kontrovers diskutierte Vergütung von Amtsträgern nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt neu zu regeln. Dafür wird sich die SPD Fraktion in der kommenden Zeit in der Parlamentsarbeit aktiv einsetzen.
Es bleibt zu hoffen, dass Christian Wulffs maßloses Verhalten das Amt des Staatsoberhauptes in seiner präsidialen Wirkung für Deutschland und darüber hinaus nicht dauerhaft geschädigt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Sieling