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Carsten Sieling
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Frage von Reiner K. •

Frage an Carsten Sieling von Reiner K. bezüglich Wirtschaft

Energiesparen „ist in aller Munde“. Das ich nur seit heute. In den Achtzigern Jahren auch schon. Damals war mir persönlich klar, dass AKWs mehr als eine Sackgasse sind (wo drüber heute auch ehe weniger gesprochen wird, a die „Endlagerung“ und b die Folgekosten, wer die trägt… PS. Wer die kurzfristigen Gewinne einnimmt ist schon klar.)

Jedenfalls in den Achtzigern Jahren gab es Konzepte, in denen für eine Energiewende (das Wort gab es damals noch nicht) geworben wurde.
Stichpunkte davon
- Windenergie – die Politik hat „inzwischen davon gehört
- Sonnenenergie – die Politik hat „inzwischen davon gehört
- Biogasanlagen – die Politik hat „inzwischen davon gehört - wobei die Biogasanlagen, die es gibt... mehr als Mist sind, den sie Produzieren...
- Kraft – Wärmekopplung, was gegenüber dem herkömmlichen Großkraftwerken einen wesentlichen höheren Wirkungsgrad hat. Wir aber auch nicht beachtet….
- Wärmedämmung, was damals als die Maßnahme mit der höchsten Effektivität, weil … die Energie, die nicht benötig wird, … brauch ja nicht benötigt, … d. h. brauch auch nicht erzeugt werden. Hat aber auch den Nachteil, dass sie … nicht verkauft, … und keinen Gewinn damit gemacht werden kann.
Warum wird der ENDLICH richtig eingeschlagener Weg durch die „Hintertür“ wieder verlassen. Dazu sieh auch diesen Artikel aus der Süddeutschen vom30.08.2011.

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/steuerbonus-fuer-gebaeudesanierung-viel-geplant-und-nix-kapiert-1.1136543

Was tun sie, entsprechen der Angerissene Problematik und Speziell wegen des Rückzuges im Zusammenhang mit der Wärmedämmung?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kettler,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Wärmedämmung.

Auch die schwarz-gelbe Bundesregierung lobt das unter Rot-Grün aufgelegte Gebäudesanierungs-programm ausdrücklich (vgl. Bundestagsdrucksache Drs. 17/5817): Das Programm sei seit Jahren erfolgreich und trage erheblich zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes im Gebäudebereich bei. Neben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sei es das wichtigste Instrument der Bundesregierung für Energieeinsparung und Klimaschutz im Gebäudebereich, so die Bundes-regierung weiter. Mit 1 Milliarde Euro Haushaltsmittel stoße das Programm Gesamtinvestitionen in Höhe von 12 Milliarden Euro an. Zugleich würden das CO2-Gebäudesanierungsprogramm jährlich bis zu 340 000 Arbeitsplätze im Mittelstand/Handwerk gesichert bzw. geschaffen. Bei einer Programm-fortführung sei auch in Zukunft mit ähnlichen Zahlen zu rechnen.

Legt man diese Antwort dem Handeln der schwarz-gelben Bundesregierung zugrunde, umso unverständlicher wird das aktuellen Gebaren der Bundesregierung in dieser Frage.

Die öffentliche Anhörung zur energetischen Gebäudesanierung Ende Juni 2011 hat ergeben, dass bei der vorgesehenen steuerlichen Förderung schwerwiegende Defizite vorliegen:

Die steuerliche Förderung bei den der Einkommensteuer unterliegenden Wohneigentümern soll nach schwarz-gelben Plänen progressionsabhängig wirken. D. h., je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto höher fällt die Begünstigung aus. So werden diejenigen am stärksten gefördert, die es am wenigsten benötigen. Dies ist aber nicht nur ungerecht, sondern auch ineffizient. Bei einkommens-schwächeren Wohneigentümern kann die niedrige Förderhöhe dazu führen, dass lohnende Sanier-ungsmaßnahmen unterbleiben.

Nach Ansicht der Sachverständigen sind die Fördervoraussetzungen insgesamt zu hoch und zu undifferenziert, um mit der steuerlichen Förderung die erforderliche Breitenwirkung zu erzielen. Die SPD spricht sich deshalb für selbstnutzenden Wohneigentümer für eine direkte Zulage aus, die zu einer gleichmäßigen und einkommensunabhängigen Förderung führt.

Daneben sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Gebäudesanierung keinerlei Schutz der Mieterinnen und Mieter vor sanierungsbedingten Mieterhöhungen vor. Es besteht somit die Gefahr, dass die Sanierungskosten zu Mietsteigerungen führen, aber die steuerlichen Entlastungen allein beim Vermieter verbleiben. Im Interesse einer gerechten Lastenteilung fordert die SPD deshalb, die Über-wälzung der Sanierungskosten in Höhe der steuerlichen Entlastung auszuschließen. Dies würde im Übrigen auch den bereits geltenden Regelungen entsprechen.

Die SPD-geführten Länder haben bereits am 8. Juli im Bundesrat einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz der Bundesregierung zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung eingebracht. Dieser Antrag wurde von Schwarz-Gelb nicht unterstützt und fand keine Mehrheit. Trotzdem werden wir noch in dieser Woche im Bundestag versuchen mit einem Abtrag den Vermittlungsausschuss. Stattdessen ist die aktuelle Bundesregierung untätig geblieben und hat bislang ein Scheitern ihres Gesetzes in Kauf genommen. Erst die anhaltenden Forderungen aus Umweltverbänden und Wirt-schaft sowie die Ankündigung der Opposition, eine Anrufung durch den Bundestag zu beantragen, hat die schwarz-gelbe Bundesregierung nun unter Zugzwang gesetzt.

Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses will die SPD verbesserte Förderanreize für die energetische Gebäudesanierung schaffen. Dabei muss insbesondere die von der Bundesregierung vorgesehene steuerliche Förderung neu geregelt werden. Es kann nicht angehen, dass durch die bisher vorgesehene Progressionsabhängigkeit Spitzenverdiener höher als Bezieher durchschnittlicher Einkommen gefördert werden. In der Folge würden einkommensschwächere Wohneigentümer unter-durchschnittlich von der Förderung profitieren.

Die SPD wird sich in einem Vermittlungsverfahren deshalb für die Einführung eines von der Steuerprogression unabhängigen Fördervorteils und den Mieterschutz einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Sieling