
(...) So sind die Höchstspeicherfristen denkbar kurz (Telefonverbindungsdaten maximal 10 Wochen, Standortdaten maximal 4 Wochen), die Inhalte der Telefongespräche und Textnachrichten oder die aufgerufenen Internetseiten werden gar nicht erfasst, E-Mails sind komplett ausgenommen. (...) Schon bisher haben Kommunikationsunternehmen Verbindungsdaten zu Nachweis- und Abrechnungszwecken unterschiedlich lange gespeichert, so dass der Erfolg einer polizeilichen Anfrage vom zufälligen Datenmanagement privater Unternehmen abhing. (...) Ich will selbstverständlich auch keinen „Überwachungsstaat“, der alle Bürger grundlos unter Generalverdacht stellt. (...)