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Carsten Schneider
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Frage von Egbert C. •

S.g. Herr Schneider als Ostdeutscher ist es für mich ein Problem und ein Hohn für alle Arbeitenden, wenn beim Bürgergeld 60000 EUR als Schonvermögen gelten sollen! Können Sie das so vertreten?

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Sehr geehrter Herr C.,

auf den ersten Blick erscheinen 60.000 Euro (mittlerweile 40.000 Euro) wirklich als eine viel zu große Summe. Gerade wenn man es mit den 10.000 Euro vergleicht, die ein älteres Ehepaar für sich behalten darf, wenn es den Heimaufenthalt nicht aus eigener Tasche zahlen kann und das Sozialamt einspringen muss. Doch beim Bürgergeld liegen die Dinge doch etwas anders. Nehmen Sie zum Beispiel einen Kleinunternehmer, der nach einem Schicksalsschlag wie einer schwereren Erkrankung nach 20, 30 Jahren all sein Erspartes inklusive seiner Altersvorsorge auflösen müsste, bevor ihm der Staat hilft. Oft geht es doch um Überbrückungshilfen, die zeitlich begrenzt den Betroffenen wieder auf die Beine helfen sollen. Viel zu sehr wird die Debatte um die Hilfsbedürftigkeit nur mit Blick auf die Menschen geführt, die das Gemeinwesen schamlos ausnutzen. Aber auch hier stellt sich die Frage: Wie gehen wir mit den Kindern um, die in diese Verhältnisse hineingeboren werden? Bei der Einführung von Hartz IV, als Jobs noch Mangelware waren, kam das Fordern vor dem Fördern. Jetzt, mit dem Kompromiss zum Bürgergeld, bringen Ampel und CDU das Fordern und Fördern in eine bessere Balance. 

mit freundlichen Grüßen

Abgeordnetenbüro Carsten Schneider

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