Einkommensgrenzen SED Opferrente - warum werden Sonderzahlungen nur auf 6 Monate angerechnet obwohl diese fürs ganze Jahr gezahlt wurden?
Sehr geehrter Herr Schneider,
warum werden Sonderzahlungen nur auf 6 Monate angerechnet obwohl diese fürs ganze Jahr gezahlt wurden? Bei Überschneidungen kommt man über die Einkommensgrenzen obwohl man im durchschnittlichem monatlichem Einkommen des Kalenderjahres unter der Einkommensgrenze bleibt. Sehr sozial eingestellt.
MfG
Marko K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Carsten Schneider. Zunächst möchten wir gerne auf die Ansprechpartner verweisen, die fachlich zu diesem Thema beraten können. Dazu zählen insbesondere die Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie die SED Opferbeauftragte Frau Zupke beim Deutschen Bundestag.
Zu Ihrer konkreten Anfrage können wir folgende Auskunft geben: Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro wird nicht auf die Berechnung der Opferrente angerechnet. Da es sich bei der optionalen Sonderzahlung in Höhe von 3000 Euro jedoch um Einkommen handelt, wird dieses in der Berechnung scheinbar berücksichtigt. Warum nun eine Anrechnung auf sechs Monate erfolgt ist, können wir Ihnen nicht beantworten. Wir raten Ihnen daher sich an die obenstehenden Ansprechpartner zu wenden und ihr Versorgungsamt zu kontaktieren, um die rechtliche Grundlage der Anrechnung in Ihrem Fall zu hinterfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Abgeordnetenbüro Carsten Schneider