Frage an Carsten Schneider von Gabriele S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Schneider,
mit Interesse habe ich Ihre Antwort zur Kenntnis genommen. Auch wenn Sie nur einen Teil der darin angesprochenen Probleme beantwortet haben, habe ich zu diesen Antworten noch Fragen.
Wenn, wie Sie schreiben, Phoenix Kapitaldienst GmbH „der größte Beitragszahler in der EdW“ war, ist es dann nicht unverständlich, dass seitens der EdW gemeinsam mit dem Finanzministerium nicht bereits schon vor Jahren Risikovorsorge getroffen wurde? Wenn, wie Sie feststellen, die EdW die institutionelle Umsetzung der Haftung für die Wertpapierhandelsunternehmen darstellt, so zeigt das doch nur, dass diese Umsetzung in einer völlig unzureichenden Form durch die Bundesregierung aus EU-Recht umgesetzt wurde. Umso unverständlicher bleibt es, weshalb sich Ihre Partei nicht konsequenter für eine zukunftsweisende Regelung zur Gestaltung der Einlagensicherung engagiert, sondern dies der Opposition überlässt. Ist Verbraucherschutz für Sie kein Thema?
Ihre Ansicht zu dem großen Unterschied, ob Anleger eines risikobehafteten Produktes, für das es im Schadensfall eine Absicherung seitens des Staates gibt oder Girokontoinhaber einer Bank, lässt doch die Frage offen, welche rechtlichen Maßstäbe Sie hier ansetzen?
Letztlich reduziert sich doch für Beide die Frage auf die Zuverlässigkeit der Sicherungssysteme am Finanzplatz Deutschland.
Neben dieser Altlast, die auch durch die Teilentschädigung über einen Zeitraum von angekündigten zweieinhalb Jahren seitens der EdW unzumutbar für alle Betroffenen bleibt, konnte ich Ihrerseits keinen Denkansatz zur Regelung der künftigen Entschädigung erkennen, um eine Wiederholung dieser blamablen Verfahrensweise zu verhindern.