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Carsten Schneider
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Frage von Gabriele S. •

Frage an Carsten Schneider von Gabriele S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schneider,

Sie haben einem Vorgänger geantwortet:
"vor Abschluss der Rechtsstreitigkeiten sehe ich überhaupt keine
Veranlassung, ein System, das Anlegern erheblich Renditen vorgegaukelt hat, durch Steuergelder zu stützen"

Ihre Ansicht, dass die Steuergelder nicht verwendet werden, um Spekulationsverluste auszugleichen, kann ich nachvollziehen. Das wird der Bund der Steuerzahler sicher zu Recht auch wieder kritisieren.
Dass dies der Staat aber für verantwortungslose Banker und Broker mit Milliarden macht, Sie aber für den Großteil der ca. 30 T Phoenix-Opfer, die weiter nichts getan haben, als ihre Altersvorsorge mit einem banküblichen Produkt, für welches die EdW eine Sicherung zugesagt hat, auf zu bessern, ist unter logischen Aspekten nicht mit einem gerechtigkeitsorientierten Rechtssinn vereinbar. So würde Ihre Auffassung zur Aushebelung gesetzlicher Garantien führen und dem gesetzlichen Gebot der Rechtssicherheit zuwiderlaufen (Artikel 20, Abs. 3, GG).
Wenn Ihre Abgeordnetenkollegen vor Jahren bei der
Umsetzung der EU-Richtlinie die EdW funktionsfähig gestaltet hätten, wäre dieser Skandal, dass die Betroffenen seit vier Jahren auf das ihnen zustehende Geld warten, nicht passiert. Gleiches gilt es festzustellen für die ungenügende Wahrnehmung der Kontrollpflichten der BaFin gegenüber
solchen Firmen, wie die Phoenix- Kapitaldienst GmbH.
Wieso haben Sie als "Finanzexperte" [sic] nicht seit langem
maßgeblich dazu beigetragen, das System der Entschädigungseinrichtung funktionsfähig zu gestalten und dieses Feld der Opposition überlassen?
Und wieso versteuert der Staat die Scheingewinne aus der von Ihnen bezeichneten Zockerei, obwohl bei der nun nach vier Jahren anstehenden Teilentschädigung die Gewinne nicht existent?

MfG
G. Schladitz

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Sehr geehrte Frau Schladitz,

gegenwärtig verwendet der Staat keine Steuergelder für "verantwortungslose Banker und Broker", wie Sie schreiben. Gegenstand des Finanzmarktstabilisierungsfonds ist die Sicherung und Gewährleistung des Interbankenmarktes sowie für das gesamte Finanzsystem wichtigen Bankinstituten durch verschiedene Maßnahmen Garantien, so z.B. Rekapitalisierungsmaßnahmen oder Risikoübernahmen. Eine Risikoübernahme hat bislang noch nicht stattgefunden. Dies dient übrigens dem Ziel, Insolvenzen von Banken, die im deutschen, europäischen und internationalen Finanzsystem eine sehr große Rolle spielen, zu vermeiden. Fällt eine solche Bank durch Insolvenz aus, sind die Auswirkungen auf den Märkten dramatisch, wie wir im Falle der Bank Lehman-Brothers deutlich beobachten konnten. Es fließt also kein Steuergeld, gegenwärtig nimmt der Fond sogar über Gebühren Geld ein. Die EdW hat auch keine Sicherung eines bestimmten Produktes "zugesagt", wie Sie schreiben. Vielmehr ist die Entschädigungseinrichtung die institutionelle Umsetzung einer Haftung der Branche für Ausfälle einzelner Unternehmen, die Mitglied in der EdW sind. Es geht also um die Haftung für ein Institut. Im Übrigen ist es meiner Ansicht nach ein großer Unterschied, ob ein Anleger weiß, dass er in ein risikobehaftetes Produkt investiert, oder ob ein Sparer auf das Bestehen und die Sicherheit seiner Bank vertraut, bei der er ein Girokonto hat, und plötzlich die Bank insolvent wird und wegfällt. Die Fälle sind daher nicht miteinander vergleichbar.

Fragen zur Kontrollpflicht der BaFin bei Phoenix habe ich gerade auf Abgeordnetenwatch mehrfach beantwortet. Auch auf der Homepage der EdW können Sie nachlesen, dass 12 Entschädigungsfälle bislang reibungslos abgewickelt werden konnten. Bei Phoenix handelt es sich um den bislang größten Betrugsfall, zudem war Phoenix der größte Beitragszahler in der EdW.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Schneider

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