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Frage von Sylvia E. •

Frage an Carsten Schneider von Sylvia E. bezüglich Familie

Wie kann es sein,das mein Mann,der unseren 2jährigen Sohn erzieht,kein Arbeitsosengeld bekommt?Man sagte ihm ,er sei nicht vermittelbar,jedoch stände er dem Arbeitsmarkt am Wochenende voll zur Verfügung und er könnte doch auch Nachtdienste leisten.Desweiteren verstehen wir nicht warum Familien,die darauf angewiesen sind das Erziehungsgeld (alt) nur 2 Jahre bekommen,obwohl die Erziehungszeit doch 3 Jahre beträgt.

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Sehr geehrte Frau Erhard,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie drei Punkte ansprechen: die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt, den Anspruch auf Erziehungsgeld und die Freistellung des Arbeitgebers für die Elternzeit.

Zur Frage nach der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt möchte ich zunächst festhalten, dass ich Ihren Fall nicht näher kenne und daher nur allgemeine Aussagen treffen kann. Nach SBG III § 16 liegt Arbeitslosigkeit dann vor, wenn kein Beschäftigungsverhältnis besteht, eine versicherungspflichtige Beschäftigung gesucht wird und die Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist. Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten als nicht arbeitslos.

Nach SGB III §119 gilt weiter, dass der Arbeitnehmer den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen muss. Dies ist der Fall, wenn er "eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf." (SBG III §119 Abs. 5 Nr. 1).
Ich vermute, dass die zuständige ARGE diese Bedingung als nicht erfüllt ansieht. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an die betreffenden Ansprechpartner vor Ort.

Das Erziehungsgeld kann zwei Jahre lang als Verdienstausgleich bezogen werden (Regelung bis zum 1.1.2007). Damit beide Elternteile anschließend wieder einer Beschäftigung nachgehen können, sollte die Kommune einen Kinderkrippenplatz zur Verfügung stellen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass ab 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz besteht. Bis dahin werden die Kapazitäten der Kommunen ausgebaut. Davon unabhängig beträgt die gesetzlich garantierte Erziehungszeit 3 Jahre. Während dieser Beurlaubung muss der Arbeitgeber die Arbeitsstelle reservieren.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schneider

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