Frage an Carsten Schneider von Thomas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schneider,
ich bin durchaus der Meinung, dass ein Abgeordneter eine angemessene Entschädigung für seine Arbeit erhalten sollte und dass diese auch gelegentlich erhöht werden darf. Nur sollte dies auf eine nachvollziehbare und mit der Einkommenssituation der gesamten Bevölkerung (und nicht nur einiger Höchstverdiener) vergleichbare Weise geschehen. Die nun geplante Diätenerhöhung wäre die zweite innerhalb weniger Monate und sie würde nicht unerheblich ausfallen. Wie werden Sie abstimmen, falls es in dieser Legislaturperiode doch zu einer Abstimmung kommt?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bautzer
Sehr geehrter Herr Bautzer,
im November 2007 hat der Bundestag mit dem 27. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes die Vergütung der Bundestagsabgeordneten neu geregelt. Als Orientierungsgröße für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung wurde mit diesem Gesetz die Höhe der Bezüge eines Bürgermeisters einer Stadt mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern bzw. der Bezüge eines einfachen Bundesrichters gewählt. Bundestagsabgeordnete vertreten in ihrem Wahlkreis zwischen 150.000 und 250.000 Bürgerinnen und Bürger. Ich halte es für angemessen, dass Bundestagsabgeordnete wie Bürgermeister, Landräte oder einfache Bundesrichter bezahlt werden.
Mit dem im Jahr 2007 eingeschlagenen Weg wurde auch für die Erhöhung der Diäten ein Maßstab gefunden: Die Diäten der Bundestagsabgeordneten halten sich an die von den Tarifparteien im öffentlichen Dienst vereinbarten und auf die Beamten - hier die Bürgermeister kleiner Städte und Bundesrichter - übertragenen Erhöhungen. Das ist ein klarer, transparenter und berechenbarer Maßstab.
Mit dem Gesetz vom November 2007 hatte der Bundestag beschlossen, die Diäten in zwei Schritten auf das bestehende Niveau der Bezüge von Bürgermeistern bzw. Bundesrichtern zu erhöhen. Allerdings war im November 2007 nicht absehbar, dass es in diesem Frühjahr eine Tariferhöhung für den Öffentlichen Dienst geben würde. Mit dem Tarifabschluss der Gewerkschaft Verdi für den öffentlichen Dienst hätte es somit eine weitere Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung gegeben - als logische Folge der Grundsatzentscheidung für eine Kopplung der Diäten an die Besoldung von Bürgermeistern und Bundesrichtern.
Da es somit zu einer weiteren Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung innerhalb kurzer Zeit gekommen wäre, haben wir uns gegen diese Anpassung der Diäten an die Tariferhöhung im Öffentlichen Dienst entschieden. Deshalb wird es in dieser Legislaturperiode keine Abstimmung über eine Erhöhung der Diäten von Bundestagsabgeordneten geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Schneider