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Carsten Schneider
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Frage von Helga M. •

Frage an Carsten Schneider von Helga M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schneider,
wenn aus Ihrer Partei der Bundeskanzler kommen sollte und in Folge der Wahlen in den Bundesländern eine Parteienverschiebung gefühlt oder gespürt würde, würden Sie seinen Vorschlag nach Neuwahlen akzeptieren ?
Freundliche Grüße von Helga Müller

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Frage, die gerade vor dem Hintergrund der besonderen Umstände der kommenden Bundestagswahl durchaus berechtigt ist. Wie bei den vorherigen Bundestagswahlen werden auch am 18. September Abgeordnete gewählt, die die Interessen der Wähler vier Jahre lang, also während der kompletten Legislaturperiode, im Deutschen Bundestag vertreten sollen. Dieses freie Mandat ist grundsätzlich von dem politischen Geschehen in den Ländern ebenso völlig unabhängig wie von der "politischen Stimmung" in den Parteien oder in der Bevölkerung. Zudem versagt das Grundgesetz dem Parlament das Recht zur Selbstauflösung. Die Auflösung durch den Bundespräsidenten ist dagegen möglich, doch die Hürden des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sind hoch. In der Geschichte der Bundesrepublik ist der Deutsche Bundestag bisher nur zweimal durch den Bundespräsidenten aufgelöst worden; jeweils auf Verlangen des Bundeskanzlers, der eine Vertrauensfrage zuvor verloren hatte. Es handelt sich also um ein seltenes politisches Ereignis, das besondere politische Umstände voraussetzt. Diese waren gegeben, als Bundeskanzler Schröder die Vertrauensfrage stellte und Bundespräsident Köhler später den Bundestag auflöste. Heute, am 25. August, wurde die Entscheidung schließlich vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsgemäß erklärt, als die Klagen zweier Abgeordneten abgewiesen wurden. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass auch die kommende Legislaturperiode verkürzt wird. Sollte ich in den nächsten Bundestag gewählt werden und dort während der Wahlperiode aufgerufen werden, dem Kanzler oder der Kanzlerin das Vertrauen auszusprechen oder zu entziehen, werde ich diese Entscheidung von meiner persönlichen Beurteilung der politischen Situation abhängig machen.

Ich hoffe, Ihre Frage ist damit beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Carsten Schneider

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