Frage an Carsten Schneider von Thomas K. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Schneider,
in Zeiten einer skandalösen Staatsverschuldung sind Opfer von allen gefordert. Um so glaubwürdiger wären derartige Forderungen, wenn Entscheidungsträger der Politik hierbei mit gutem Beispiel vorangingen. Welchen persönlichen Beitrag beabsichtigen Sie als zukünftiger Abgeordneter im Sinne des Allgemeinwohls zu leisten? Inwieweit werden Sie sich für eine Reduzierung der unverhältnismäßig hohen Ministerpensionen einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kammerer
Sehr geehrter Herr Kammerer,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben Recht. Wenn alle sparen, können Politiker bzw. Abgeordnete, die die Sparbeschlüsse beraten und beschließen von diesen selbst nicht ausgenommen sein. Konsequenterweise hat die SPD-geführte Bundesregierung daher die Ansprüche der Minister und parlamentarischen Staatssekretäre zweimal gesenkt. Die Pensionsansprüche, die aus Zugehörigkeit zu Parlamenten entstehen, werden auf die Ministerpensionen angerechnet. Außerdem gilt zukünftig: Ministerpensionen steigen höchstens soviel wie die Renten. Aber nicht nur bei Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretären hat rot-grün Sparwillen gezeigt, sondern auch bei den Bundestagsabgeordneten wurde bei den Pensionen stark gekürzt. So wurde bereits im Rahmen der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung eine Überprüfung und Anpassung der Abgeordnetenversorgung angedacht. Der im Rentenrecht geltende Nachhaltigkeitsfaktor wurde auf die Abgeordneten des Deutschen Bundestages übertragen. Damit treffen die Belastungen, die die Bürgerinnen und Bürger in den sozialen Sicherungssystemen erfahren, auch die Parlamentarier.
Die Regelungen im Einzelnen:
Bei künftigen Anpassungen der Abgeordnetenentschädigung wird das Versorgungsniveau für alle Versorgungsempfänger schrittweise um zwei Prozent abgesenkt. Bei der Versorgung nach altem Recht (vor 1995) wird es sogar einen Abschlag um vier Prozentpunkte geben. Mit sofortiger Wirkung erhalten überlebende Ehegatten eines Mitglieds oder eines ehemaligen Mitglieds des Deutschen Bundestages statt 60 nur noch 55 Prozent der Altersentschädigung.
Die sich für Rentner aus der Verpflichtung, den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung allein zu zahlen, ergebende Einkommensveränderung wird auf ehemalige Abgeordnete mit Beihilfeanspruch übertragen. Auch private Erwerbseinkünfte der ehemaligen Abgeordneten werden künftig auf die Altersentschädigung angerechnet, wenn sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Noch haben sich die Änderungen im Abgeordnetengesetz nicht überall herumgesprochen. Ich bin Ihnen daher für Ihre Frage dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Ihr Carsten Schneider