Frage an Carsten Schneider von André W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schneider,
wie können sie ihre positive Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung mit ihrem Gewissen vereinbaren? Als ehemaliger Bürger der DDR müssten sie doch gerade als Mitglied einer Volkspartei gegen eine Maßnahme sein, die der Methodik der Staatssicherheit der ehemaligen DDR ähnelt. Insbesondere da Kundgebungen und Petitionen von dem starken Widerstand der Bevölkerung gegen dieses Gesetz kundgetan haben. Während wie im Fall Andrej H. (Berliner Soziologe der wegen Nichtigkeiten Vollüberwacht wurde) doch offensichtlich ist, wie diese Maßnahmen der Bevökerung schaden. Die einzigen Nutzniesser von diesem Gesetz sind Medienkonzerne die dieses Gesetz nutzen können um noch effizienter Abmahnungen austeilen zu können.
Einen Terroristen mehr wird man durch dieses Gesetz in Deutschland auch nicht fangen. Wobei heutzutage schon derjenige terrorverdächtig wird, der gesellschaftskritische Texte von sich preisgibt.
Als sogenannter Sozialdemokrat und VOLKSvertreter sollten sie sich schämen!
Sehr geehrter Herr Wünscher,
bei den Bombenanschlägen einer islamistischen Terrorzelle wurden in Madrid am 11. März 2004 vier Pendlerzüge in die Luft gejagt. Dieser Terroranschlag kostete 191 Menschen das Leben, 1800 Menschen wurden verletzt. Von den 13 in den Zügen deponierten Bomben explodierten zehn; als Zünder waren Handys benutzt worden. Anhand der Handys, die an den Tatorten gefunden wurden, konnten die spanischen Ermittlungsbehörden aufdecken, mit wem die Täter zuvor telefoniert hatten. So war es möglich, den Attentätern und den Helfern der Terrorzelle auf die Spur zu kommen.
Die Attentate von Madrid waren für England, Schweden, Frankreich und Irland der Anlass, auf europäischer Ebene die Initiative zu ergreifen, um künftig in ganz Europa eine verbindliche Regelung zur Speicherung von Verbindungsdaten von Telefongesprächen und der Internet-Kommunikation zu schaffen. Bei den Verhandlungen auf EU-Ebene hat sich Deutschland erfolgreich dafür stark gemacht, dass die Mindestspeicherdauer auf 6 Monate festgesetzt wurde und nicht auf die ursprünglich diskutierten 36 Monate. Auch hinsichtlich der Frage, welche Daten gespeichert werden, hat sich Deutschland mit seiner restriktiven Linie durchgesetzt. So wurde unter anderem verhindert, dass Angaben über aufgerufene Internetseiten gespeichert werden müssen.
Die vom Bundestag beschlossene Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht legt fest, dass wie bisher die so genannten Verbindungsdaten von Telefongesprächen oder der Internet-Kommunikation gespeichert werden – und zwar von den Telekommunikationsunternehmen und nicht vom Staat. Auf diese Daten können Polizei oder Staatsanwaltschaft nur dann zugreifen, wenn der Verdacht auf eine erhebliche Straftat besteht und es durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. Das sind hohe gesetzlich verankerte Hürden, die im Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland selbstverständlich sind, und die ich als ehemaliger Bürger der DDR sehr zu schätzen weiß.
Mit diesem Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass terroristische Taten und organisierte Kriminalität wirksam bekämpft werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Schneider